Hallo zusammen,
wir planen einen längeren Besuchsaufenthalt für meine Freundin. Für Ihren Aufenthalt ist, vorerst, "nur" der erneute Besuch eines Sprachkurses vorgesehen. Das Erlernen unserer Sprache halte ich für den wichtigsten Punkt, wenn sie zukünftig hier leben und arbeiten (nach der Hochzeit und der damit verbundenen Arbeitserlaubnis) möchte. Nun habe ich heute mit der Ausländerbehörde in meiner Stadt telefoniert und dort sagte man mir (nach anfänglicher Fehlinformation), dass man aus Brasilien "problemlos" einen Besuchsaufenthalt genehmigt bekommt.
Ich muss die Person beim
Einwohnermeldeamt melden, dass sie bei mir wohnt, eine
Verpflichtungserklärung abgeben und eine
Krankenversicherung abschließen. Dies seien die relevanten Papiere mit denen man zur Ausländerbehörde muss um dort die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Dies sind auch soweit die Infos die ich über die Webseite des Auswärtigen Amts gefunden habe.
Zitat:Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland:
Brasilien (4) Nein
3) Aufenthaltstitel (auch für Aufenthalte über 90 Tage) können nach der visumfreien Einreise beantragt werden.
4) Regelung unter 3) gilt entsprechend, wenn keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Nun stellen sich uns 2 Fragen:
1) Zum einen war sie von Okt.14 - Dez.14 knapp 67 Tage bei mir - heißt ihr Besuchervisum (90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen) würde noch 23 Tage gelten. Reicht dies aus um den Antrag hier vor Ort durchzubekommen oder wird dies zu knapp? Endet diese Frist mit der Antragsstellung?(bei späterer Genehmigung selbstredend- sollte der Antrag abgelehnt werden muss sie ja eh ausreisen)
2) Ist das Ganze in der Praxis auch relativ einfach oder gibt es eher Schwierigkeiten die Aufenthaltsgenehmigung genehmigt zu bekommen? Die Auskunft von der Ausländerbehörde hörte sich sehr positiv an - sollte sie nun für diesen Antrag erneut einreisen und nach knapp 20 Tagen wieder ausreisen müssen wäre dies natürlich ärgerlich.
Vielen, vielen Dank schon einmal im voraus!