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Visum auf Familienzusammenführung auch in Deutschland beantragen? (Gelesen: 2.063 mal)
Themen Beschreibung: Finanzielle Problematik, für ein Visum
Mariposa-Jean
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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08.01.2015 um 15:29:37
 
Hallo und einen schönen guten Tag!

Ich wollte mal die Frage in die Runde werfen, auch wenn es diese vielleicht schon zig tausend mal gibt: Kann ich das Visum auf Familienzusammenführung auch irgendwie in Deutschland beantragen?

Mein Problem ist: Ich bin Deutsche, bin mit einem Mexikaner nach mexikanischem Recht verheiratet. Ich konnte unsere Ehe bisher hier noch nicht legalisieren lassen, da wir das Glück hatten, das gen Ende des letzten Jahres die mexikanischen Behörden Urlaub gemacht haben, sodass wir keinerlei Apostille abholen konnten.

Bisher reiste mein Mann mit dem Touristenvisum ein und aus, dass uns erheblich viel Geld schon gekostet hatte Griesgrämig Dazu muss ich sagen, ich bin Studentin, arbeite nebenher 30Std. fest und er hat bisher hier noch keine Arbeit, wobei er Elektroingenieur ist. Den Deutschkurs müssen wir ja auch ersteinmal aus eigener Tasche bezahlen, da er ja nur "Besucher" ist.

Um jetzt das Visum zu beantragen, müsste er eigentlich wieder nach Mexiko zur Deutschen Botschaft. Aber dafür haben wir im moment einfach nicht das Geld Griesgrämig

Und deswegen wollte ich fragen: Wäre es auch möglich hier das zu beantragen?

Ich hatte hier bei der örtlichen Ausländerbehörde angerufen und nachgefragt. Diese haben mir einen Weg erklärt, wie es möglich sein könnte, ich solle es doch versuchen. Brief wurde abgeschickt. Heute kam der Anruf, nach dem Motto: Wie idiotisch ich doch sei, das so zu versuchen. Sowas kann man nicht bearbeiten.

Daher hoffe ich, hier auf hilfreiche Antworten zu treffen.

Liebe Grüße und vielen Dank!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.01.2015 um 15:39:35
 
Naja sowas macht man nicht schriftlich, sondern generell im informellen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Hat er denn überhaupt A1 Zertifikat?

Ansonsten besteht hier Ausreisepflicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 08.01.2015 um 16:11:12
 
Wenn er Sprachkenntnisse A1 hat und die Ehe hier in Deutschland anerkannt und rechtskräftig ist (mit dem Standesamt klären, wenn ihr dann die Apostille habt), dann könnte er bei der ABH einen Antrag auf Erteilung einer AE gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG stellen. Die prüfen dann letztlich, ob trotz des fehlenden nationalen Visum eine AE erteilt werden kann. Da hat die ABH Ermessen. Das geht aber nur, wenn er einen Anspruch auf die AE hat und den hat er nur, wenn er die Voraussetzungen erfüllt (z.B. Sprachnachweis A1).

Sollte die ABH das ablehnen, bleibt natürlich der Rechtsweg, aber er sollte dann ausreisen und das Visumsverfahren bei der deutschen BO nachholen. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 08.01.2015 um 17:22:56
 
Mariposa-Jean schrieb am 08.01.2015 um 15:29:37:
Kann ich das Visum auf Familienzusammenführung auch irgendwie in Deutschland beantragen?

Visa kann man grundsätzlich nur im Ausland bei der jeweiligen Vertretung des Landes beantragen in das man reisen möchte.
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grisu1000
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Antwort #4 - 08.01.2015 um 18:18:11
 
Mariposa-Jean schrieb am 08.01.2015 um 15:29:37:
Bisher reiste mein Mann mit dem Touristenvisum ein und aus, dass uns erheblich viel Geld schon gekostet hatte 


Können Mexikaner nicht visafrei für Besuchszwecke einreisen?

Mariposa-Jean schrieb am 08.01.2015 um 15:29:37:
Ich bin Deutsche, bin mit einem Mexikaner nach mexikanischem Recht verheiratet. Ich konnte unsere Ehe bisher hier noch nicht legalisieren lassen, da wir das Glück hatten, das gen Ende des letzten Jahres die mexikanischen Behörden Urlaub gemacht haben, sodass wir keinerlei Apostille abholen konnten. 


Bist du nach Mesikanischen Recht verheiratet so bist du es auch nach deutschen Recht. Die Urkunde mit Apostille und Übersetzung müßte reichen.  Du kannst natürlich die Ehe in Deutschland nachregistrieren lassen, das ist aber freiweillig und kann von Behörden nicht gefordert werden.

Mariposa-Jean schrieb am 08.01.2015 um 15:29:37:
fest und er hat bisher hier noch keine Arbeit, wobei er Elektroingenieur ist. 


Da er einen MINT Beruf hat, würde natürlich auch eine Blaue Karte EU infrage kommen. Er bräuchte ein Jobangebot über 37.752 oder mehr, dafür aber keinen Sprachnachweis A1.

GGf würde für die Arbeitsplatzsuche sogar eine AE nach §18c AufenthG infrage kommen. Dazu müßte aber der LU gesichert sein.

Aras schrieb am 08.01.2015 um 15:39:35:
Naja sowas macht man nicht schriftlich, sondern generell im informellen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter. 


Und bei diesem Sachverhalt auch ganz vorsichtg. Dei visafreie Einreise zu Besuchzwecken hängt mit der Rükkehrwilligkeit zusammen. Ist er von vornherein mit der Absichtt eingereist hierzubleiben, könnte Sachbearbeiter der ABH der Meinung sein, er ist illegal hier.

Zumindenst hat er jetzt schriftlich dargelegt das keine Rückkehrwilligkeit besteht. IMHO führt deshalb der Weg nur über eine Antragstellung aus dem Heimatland.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.01.2015 um 18:47:34
 
Mariposa-Jean schrieb am 08.01.2015 um 15:29:37:
Wie idiotisch ich doch sei, das so zu versuchen. Sowas kann man nicht bearbeiten. 


das ist richtig, ein VISUM kann man nur aus dem Ausland aus beantragen.
Er (nicht du) kann aber eine AE beantragen. Die ihm dann eigentlich aber nicht gegeben werden dürfte, da er für einen *Besuch* visafrei eingereist ist. Ein Besuch endet mit der Ausreise.

Es wäre was anderes, wenn er ein kleines Kind hier hätte, zu dem er ziehen will ... einem Kind kann man nicht zumuten, dass ein Elternteil wieder ausreist, um Formalien zu erledigen.
Einem Erwachsenen kann man das aber durchaus zumuten!

Mariposa-Jean schrieb am 08.01.2015 um 15:29:37:
Aber dafür haben wir im moment einfach nicht das Geld


Tja, aber dafür ist nicht der Staat verantwortelich.
Wer aus dem Ausland ein FZF Visum beantragt, dann ber die Reisekosten nicht tragen kann, dem wird auch nicht vom Staat die Reise bezahlt.
Das ist das Problem aller Antragsteller.

Mariposa-Jean schrieb am 08.01.2015 um 15:29:37:
Wäre es auch möglich hier das zu beantragen?

"Visum" benatragen: nein
AE beantragen ist möglich, müsste aber abgelehnt werden (beantragen heisst nicht, dass es auch gegeben wird).
Ihr könnt fragen, mehr nicht.

grisu1000 schrieb am 08.01.2015 um 18:18:11:
Können Mexikaner nicht visafrei für Besuchszwecke einreisen?


ja (und das ist wohl gemeint,aber  falsch ausgedrückt)


nebenbei: es gab vor kurzem einen Thread hier im Forum zu der Strafbarkeit der visafreien Einreise mit dem Ziel einen Daueraufenthalt zu begründen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1419148135
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