Vorausgesetzt Du arbeitest, Deine Frau ist normal qualifiziert und Du bist gesetzlich versichert wäre das Vorgehen:
- Einreise Deiner Frau
- Anmelden bei der Meldebehörde der Stadt
- mit Meldebestätigung zur Krankenkasse und dort in die Familienversicherung aufnehmen lassen
- Termin mit der
ABH ausmachen (kannst Du schon vorab abstimmen) um die
AE zu beantragen (3 Jahre beantragen)
- die
ABH wird Dir eine Verpflichtung zum Integrationskurs mitgeben, mit dieser gehst Du zur ausgewählten Sprachschule (kannst Dich schon jetzt vorab informieren) und das weitere Vorgehen abstimmen. Deine Zuzahlung beträgt 1,20 Euro / Stunde. Hiervon könnt ihr bei Bestehen der B1-Prüfung 50% beim
BAMF zurückfordern.
- 3-5 Wochen später wieder zur
ABH und die
AE abholen (bekommst einen Brief wenn die
AE angekommen ist)
Falls sie einen Führerschein hat muss der übertragen werden. Hierfür sprich mit der Fahrschule und/oder der Führerscheinstelle des Strassenverkehrsamtes, ob dieser vollständig neu gemacht werden muss oder nur die Prüfungen, Erste-Hilfe Kurs und Sehtest abgelegt werden müssen.
Je nach Land ist der ausländische Führerschein noch befristet gültig, in meinem Fall waren es 6 Monate.
Auf der
AE, die Du von der
ABH erhälst sollte der Vermerk hinterlegt sein, das die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Normalerweise musst Du dies nicht gesondert erwähnen / beantragen.