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FZF - Schritte nach der Einreise (Gelesen: 5.272 mal)
Themen Beschreibung: Was tun nach der Einreise in Deutschland?
AlbertSpangler
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07.01.2015 um 08:28:38
 
Hallo liebe I4A- Community

Bei meiner Frau und mir hat es nun mit dem Visum hingehauen. Nach dem Termin in der deutschen Botschaft in Rabat vor etwa 6 Wochen kam gestern Ihr Pass mit einem 4 Monatigen Visum zurück.
Sogar ganz ohne Befragung oder ähnliches wir sind sehr glücklich.

Im Februar möchte meine Liebste nun einreisen und ich wollte diese Gelegenheit nutzen um bezüglich der weiteren Schritte um Euren Rat zu fragen.

Ihr Visum ist wie gesagt 4 Monate gültig (bis April) und beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.

An welche Stellen müssen wir uns wenden, wenn Sie angekommmen ist? mir fallen da spontan ein paar ein:

Meldeamt
Ausländeramt
Arbeitsamt (wg. Arbeitsgenehmigung?)

Hat jemand Erfahrungen in dieser Situation und kann diese mit mir teilen eine grobe Auflistung würde mir schon sehr weiterhelfen. (oder mich an einen anderen Thread verweisen)

Danke schon mal im Vorab und ein Frohes Neues Jahr
Albert

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Aras
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Antwort #1 - 07.01.2015 um 08:49:13
 
Arbeitserlaubnis wird mit der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde erteilt. Also kein Gang zum Arbeitsamt nötig. Ausser ihr wollt Sozialleistungen beantragen.

Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung mit dem Zusatz "Erwerbstätigkeit" erlaubt beantragen.

Krankenversicherung nicht vergessen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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AlbertSpangler
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Antwort #2 - 07.01.2015 um 08:59:17
 
Aras schrieb am 07.01.2015 um 08:49:13:
Arbeitserlaubnis wird mit der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde erteilt. Also kein Gang zum Arbeitsamt nötig. Ausser ihr wollt Sozialleistungen beantragen.

Krankenversicherung nicht vergessen.


Erstmal Dankeschön!

Ja das versicherungsformular habe ich hier schon, sollte die vers abgeschlossen werden, bevor man zur Ausländerbehörde geht? Wahrscheinlich schon...

Weisst du auch etwas wegen dem Integrationskurs?

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Eins
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Antwort #3 - 07.01.2015 um 09:15:44
 
Vorausgesetzt Du arbeitest, Deine Frau ist normal qualifiziert und Du bist gesetzlich versichert wäre das Vorgehen:

- Einreise Deiner Frau
- Anmelden bei der Meldebehörde der Stadt
- mit Meldebestätigung zur Krankenkasse und dort in die Familienversicherung aufnehmen lassen
- Termin mit der ABH ausmachen (kannst Du schon vorab abstimmen) um die AE zu beantragen (3 Jahre beantragen)
- die ABH wird Dir eine Verpflichtung zum Integrationskurs mitgeben, mit dieser gehst Du zur ausgewählten Sprachschule (kannst Dich schon jetzt vorab informieren) und das weitere Vorgehen abstimmen. Deine Zuzahlung beträgt 1,20 Euro / Stunde. Hiervon könnt ihr bei Bestehen der B1-Prüfung 50% beim BAMF zurückfordern.
- 3-5 Wochen später wieder zur ABH und die AE abholen (bekommst einen Brief wenn die AE angekommen ist)

Falls sie einen Führerschein hat muss der übertragen werden. Hierfür sprich mit der Fahrschule und/oder der Führerscheinstelle des Strassenverkehrsamtes, ob dieser vollständig neu gemacht werden muss oder nur die Prüfungen, Erste-Hilfe Kurs und Sehtest abgelegt werden müssen.
Je nach Land ist der ausländische Führerschein noch befristet gültig, in meinem Fall waren es 6 Monate.

Auf der AE, die Du von der ABH erhälst sollte der Vermerk hinterlegt sein, das die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Normalerweise musst Du dies nicht gesondert erwähnen / beantragen.
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AlbertSpangler
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Antwort #4 - 07.01.2015 um 09:21:26
 
Eins schrieb am 07.01.2015 um 09:15:44:
Vorausgesetzt Du arbeitest, Deine Frau ist normal qualifiziert und Du bist gesetzlich versichert wäre das Vorgehen:

- Einreise Deiner Frau
- Anmelden bei der Meldebehörde der Stadt
- mit Meldebestätigung zur Krankenkasse und dort in die Familienversicherung aufnehmen lassen
- Termin mit der ABH ausmachen (kannst Du schon vorab abstimmen) um die AE zu beantragen (3 Jahre beantragen)
- die ABH wird Dir eine Verpflichtung zum Integrationskurs mitgeben, mit dieser gehst Du zur ausgewählten Sprachschule (kannst Dich schon jetzt vorab informieren) und das weitere Vorgehen abstimmen. Deine Zuzahlung beträgt 1,20 Euro / Stunde. Hiervon könnt ihr bei Bestehen der B1-Prüfung 50% beim BAMF zurückfordern.
- 3-5 Wochen später wieder zur ABH und die AE abholen (bekommst einen Brief wenn die AE angekommen ist)

Falls sie einen Führerschein hat muss der übertragen werden. Hierfür sprich mit der Fahrschule und/oder der Führerscheinstelle des Strassenverkehrsamtes, ob dieser vollständig neu gemacht werden muss oder nur die Prüfungen, Erste-Hile Kurs und Sehtest abgelegt werden müssen.
Je nach Land ist der ausländische Führerschein noch befristet gültig, in meinem Fall waren es 6 Monate.

Auf der AE, die Du von der ABH erhälst sollte der Vermerk hinterlegt sein, das die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Normalerweise musst Du dies nicht gesondert erwähnen / beantragen.


Top Antwort Dankeschön!
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Eins
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Antwort #5 - 07.01.2015 um 09:25:01
 
glaube die Reihenfolge passt nicht.

Die Versicherung möchte den Aufenthaltstitel sehen, um die Frau aufzunehmen. Daher musst du den Punkt machen nachdem Du die AE von der ABH abgeholt hast.

Du kannst aber bei der Krankenkasse anfragen, sie ist ab Einreise schon mitversichert. Möglicherweise kannst Du - falls nötig - eine schriftliche Bestätigung schon vorab erhalten.
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Alacrity
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Antwort #6 - 07.01.2015 um 10:03:07
 
Eins schrieb am 07.01.2015 um 09:25:01:
glaube die Reihenfolge passt nicht.

Die Versicherung möchte den Aufenthaltstitel sehen, um die Frau aufzunehmen.

Für die Aufnahme in die Familienversicherung braucht sie keinen Aufenthaltstitel, nur den Wohnsitz in Deutschland.

Um unabhängig vom Ehegatten in die Versicherungspflicht reinzukommen braucht sie eine AE mit mehr als 12 Monaten Gültigkeit.
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AlbertSpangler
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Antwort #7 - 07.01.2015 um 10:09:55
 
Vielen Dank für Eure Antworten.
Hat uns sehr geholfen und wir wissen ja jetzt auch, an welche Stellen man sich evtl Wenden muss.
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reinhard
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Antwort #8 - 07.01.2015 um 10:57:54
 
Es gibt Ausländerbehörden, die nach der Krankenversicherung fragen. Genauso gibt es Krankenversicherungen, die nach der Aufenthaltserlaubnis fragen.

Nur die Reihenfolge Meldebehörde, danach Ausländerbehörde sollte eingehalten werden, weil erst nach der Anmeldung die Ausländerbehörde zuständig wird.

Beim Rest versucht alles so bald wie möglich, und Fehlendes wird nachgereicht. Wenn die Krankenkasse die Aufenthaltskarte sehen will, sagt Ihr eben, sie soll alles schon mal bearbeiten und kriegt die Kopie der Karte in vier Wochen.
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AlbertSpangler
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Antwort #9 - 07.01.2015 um 16:56:14
 
Okay danke das klingt ebenfalls sehr sinnvoll.
Weiss hier jemand zufällig, in welcher Form und vor allem Wann dieser Ominöse Integrationskurs fällig ist?
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reinhard
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Antwort #10 - 07.01.2015 um 17:00:04
 
Der Integrationskurs ist überhaupt nicht "ominös", sondern zehntausendfache Normalität.

Mit der AE bekommt sie eine Berechtigung (die Kurse sind subventioniert), eventuell zusätzlich eine Verpflichtung.

Mit der Berechtigung kann sie sich anmelden, die ABH hat normalerweise eine Liste der Anbieter, damit sie bei mehreren nach Zeiten fragen und die Atmosphäre schnuppern kann. Bei Verpflichtung muss sie sich innerhalb von zwei Jahren anmelden.

Der erfolgreiche Abschluss bringt einige Vorteile: Sie kann, was sie gelernt hat (das ist das Wichtigste). Außerdem bekommt sie eine länger laufende AE und erfüllt Voraussetzungen für weiteres (z.B. unbefristeten AT, Einbürgerung, Bedingungen für Arbeitsstellen oder für Aufbaukurse). Und sie findet erste Bekannte und Freunde in Deutschland.
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Antwort #11 - 14.01.2015 um 16:02:46
 
reinhard schrieb am 07.01.2015 um 17:00:04:
Der Integrationskurs ist überhaupt nicht "ominös", sondern zehntausendfache Normalität.

Mit der AE bekommt sie eine Berechtigung (die Kurse sind subventioniert), eventuell zusätzlich eine Verpflichtung.

Mit der Berechtigung kann sie sich anmelden, die ABH hat normalerweise eine Liste der Anbieter, damit sie bei mehreren nach Zeiten fragen und die Atmosphäre schnuppern kann. Bei Verpflichtung muss sie sich innerhalb von zwei Jahren anmelden.

Der erfolgreiche Abschluss bringt einige Vorteile: Sie kann, was sie gelernt hat (das ist das Wichtigste). Außerdem bekommt sie eine länger laufende AE und erfüllt Voraussetzungen für weiteres (z.B. unbefristeten AT, Einbürgerung, Bedingungen für Arbeitsstellen oder für Aufbaukurse). Und sie findet erste Bekannte und Freunde in Deutschland.


Wieder ein klare und gute Antwort.
danke
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Antwort #12 - 23.01.2015 um 11:08:22
 
Hallo nochmals, da war noch eine Kleinigkeit, wo ich nochmal Eure Hilfe erfragen wollte.

Und zwar wenn wir zuerst zum Stadtamt gehen um die Meldebestätigung zu besorgen, danach zur Versicherung gehen und damit dann zur Ausländerbehörde um die Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis zu beantragen.
haben  wir dann die notwendigen Papiere wenn wir :

- Ihre legalisierte u. übersetzte geburtsurkunde, unsere legalisierte und übersetzte heiratsurkunde (bzw internationale Heiratsuirkunde nach der Nachbeurkundung) Nachweise über den Wohnraum, natürlich weiss meine Versicherung, dass ich Kunde bin, bzw nach der Ausstellung Meldebestätigung, Ihren Pass und meinen Perso haben.

Fällt hier jemandem noch ein Papier ein, das wir vergessen haben bzw.nach dem Ihe gefragt wurdet. Viele Grüße

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Antwort #13 - 23.01.2015 um 12:50:54
 
es fehlen noch: Passfotos und ggf. vorab ausgefüllter Antrag

grundsätzlich gibt es auf der internetseite der ABH die info, welche Unterlagen man für die Beantragung einer AE braucht .... scohn mal da geschaut?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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AlbertSpangler
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Antwort #14 - 23.01.2015 um 16:20:23
 
Die Internetseite der ABH Bremen ist leider etwas spärlich aber ich gehe auf jeden Fall Montag vorbei um schon einmal einen Termin zu haben und mir das Formular abzuholen.

Erstmal wie immer vielen Dank für Eure Infos
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