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Fragen zum Einbürgerungsantrag (Gelesen: 1.256 mal)
papo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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05.01.2015 um 13:25:02
 
Aufenthaltszeiten:

Wo bzw wie finde ich heraus wann ich wo gewohnt habe? Ich kann mich an das Jahr erinnern aber nicht an das exakte Datum.

Schulden:

Man möchte gerne wissen wie es da aussieht und aktuell habe ich eine alte Rückzahlung gegenüber dem Arbeitsamt laufen - gilt dies auch?

Wie sieht es bei einer abgegebenen eidesstattlichen Versicherung aus? Ist das ein KO-Kriterium für eine Einbürgerung?

Arbeitsverhältnisse:

Ich habe in jungen Jahren viele Nebenjobs gemacht - soll dies auch mit aufgeführt werden?`Soviele Zeilen gibt es garnicht auf dem Antrag Durchgedreht

Vielen Dank.
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Odysseus
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Antwort #1 - 05.01.2015 um 13:30:29
 
papo schrieb am 05.01.2015 um 13:25:02:
Wo bzw wie finde ich heraus wann ich wo gewohnt habe? Ich kann mich an das Jahr erinnern aber nicht an das exakte Datum.



das exakte Datum dürfte im Antrag nicht erforderlich sein, es reicht das Jahr oder Monat und Jahr

papo schrieb am 05.01.2015 um 13:25:02:
Schulden:

Man möchte gerne wissen wie es da aussieht und aktuell habe ich eine alte Rückzahlung gegenüber dem Arbeitsamt laufen - gilt dies auch?

Wie sieht es bei einer abgegebenen eidesstattlichen Versicherung aus? Ist das ein KO-Kriterium für eine Einbürgerung?


Dürfte beides nur insoweit interessant sein, ob Du trotzdem aktuell Deinen LU bestreiten kannst, wenn der Antrag nach 10 läuft.

papo schrieb am 05.01.2015 um 13:25:02:
Arbeitsverhältnisse:

Ich habe in jungen Jahren viele Nebenjobs gemacht - soll dies auch mit aufgeführt werden?`Soviele Zeilen gibt es garnicht auf dem Antrag


kommt drauf an, wie lange diese "jungen Jahre" her sind. Es sollten mindestens die letzten 8-10 Jahre angegeben werden, manch einem SB reicht auch weniger.

Aber ich frag mich, warum solche Fragen nicht gleich bei der Erstberatung gesteltt werden, denn dazu ist die da!!
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papo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.01.2015 um 13:43:56
 
Danke für die Info.

Ich arbeite aktuell ganz normal und verdiene meinen LU - was bedeutet jedoch "wenn der Antrag nach 10 läuft"?

Ach ja, sollte ich generell etwas vergessen haben oder nicht richtig ausgefüllt haben - lehnen die den Antrag dann ab oder bekomme ich eine Gelegenheit dies nachzubessern?

Zur Erstberatung: es wurde einiges geklärt, jedoch fallen einen im Nachhinein immer wieder mehr und neue Sachen ein, die man hätte Fragen wollen - so wie es mit vielen anderen Dingen ist eben.
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Odysseus
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Antwort #3 - 05.01.2015 um 14:30:37
 
"nach 10" bedeutet einfach, ob der Antrag nach § 10 StAG bearbeitet wird, das hängt u.a. von der Aufenthaltsdauer ab. Länger als 8 Jahre rechtmäßig und gewöhnlich? Dann ist es ein 10-er, so dass die Schulden etc. nicht so ins Gewicht fallen.

Der Antrag wird natürlich, wenn was vergessen worden ist, nicht sofort abgelehnt. Der aufmerksame SB  bemerkt es ja eh bei der Annahme des Antrages, so dass Du's noch ergänzen kannst.

"Vergessen" solltest Du natürlich keine wesentlichen Angaben (Vorstrafen oder wesentliche Veränderungen der wirtschaftlichen Voraussetzungen etc.  ....), denn das zieht i.d.R. ein Strafverfahren nach § 42 StAG nach sich.

Dass einem nach der Erstberatung noch Fragen einfallen, ist natürlich klar - nur ich frage mich wirklich manchmal, warum ich ausführlich berate, wenn die Kandidaten dann zwei Wochen später auftauchen, und nur die Hälfte der Unterlagen oder nicht eine einzige Kopie dabeihaben. Daher meine Reaktion. 'tschuldigung.
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papo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.01.2015 um 14:57:51
 
Vielen Lieben Dank für deine Info. Und ja, ich kann mir vorstellen was Du meinst. Ich persönlich ziehe es vor, gleich alle Unterlagen dabei zu haben um dann Ruhe zu haben - aber hey, ich spreche da nur von mir       

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