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Heiratsvisum (Gelesen: 8.971 mal)
horsemanxyz
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 04.01.2015 um 10:40:29
 
Hat sie , ja
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erne
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Antwort #16 - 04.01.2015 um 12:12:23
 
horsemanxyz schrieb am 04.01.2015 um 10:18:42:
Soweit also für mich ersichtlich wurde der Antrag für das Visum dann eigentlich schon am 10.9.14 von ihr in der Botschaft gestellt. 


naja, das ist das Problem, wenn Behörden unvollständige Anträge annehmen. Diesen Antrag hätte die AV sofort ablehenen können, da die Eheschliessung noch nicht unmittelbar bovorstand. Dass solche Anträge angenommen werden ist zwar schön, bedeutet aber keinesfalls, dass der Antrag vollständig ist.

horsemanxyz schrieb am 04.01.2015 um 10:18:42:
Am 5.11. wurden dann die restlichen Unterlagen,Befreiung zur Beibringung des EFZ vom OLG und Termin für die Hochzeit, in der Botschaft abgegeben.


wenn damit dann alle Dokumente vollständig waren, dann ist IMHO da der Zeitpunkt, ab dem man Fristen zählen kann.

horsemanxyz schrieb am 04.01.2015 um 10:18:42:
Am 10.9. war meine Verlobte in der DBM um , bis auf das EFZ , alles abzugeben was für das Visum benötigt wird.

EFZ ist irrelevant, wichtig ist die Bestätigung vom Standesamt, dass die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht (Termin)

horsemanxyz schrieb am 04.01.2015 um 10:18:42:
die laut Sachbearbeiterin nicht erforderlich

ist erforderlich


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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
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horsemanxyz
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 04.01.2015 um 15:13:05
 
Danke für die Infos
Der Termin für die Hochzeit wurde , mit den restlichen Papieren , abgegeben also kann ich davon ausgehen das die 8-12 Wochenfrist dann wohl erst angefangen hat zu zählen.
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hge2001
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Antwort #18 - 04.01.2015 um 18:14:54
 
erne schrieb am 04.01.2015 um 12:12:23:
naja, das ist das Problem, wenn Behörden unvollständige Anträge annehmen. Diesen Antrag hätte die AV sofort ablehenen können, da die Eheschliessung noch nicht unmittelbar bovorstand. Dass solche Anträge angenommen werden ist zwar schön, bedeutet aber keinesfalls, dass der Antrag vollständig ist.


... Die Unvollständigkeit der Papiere kann ich nicht sehen.  Im Merkblatt der Botschaft Manila steht folgendes:

Zitat:
Schriftliche Bestätigung des Standesamts in Deutschland, dass die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen
abgeschlossen ist mit Angabe des voraussichtlichen Eheschließungstermins (erfolgreiche Anmeldung der
Eheschließung); **)
Verpflichtungserklärung des Verlobten;**)
Nachweis von Grundkenntnissen der dt. Sprache (s. unten) **)
Reisekrankenversicherung bis zum Zeitpunkt der Eheschließung; mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000,-
Euro **)


**) bedeutet

Zitat:
**) Diese Unterlagen können ggf. nachgereicht werden, müssen jedoch bis zu einer Entscheidung über den Antrag
entweder der Botschaft oder der beteiligten Ausländerbehörde vorliegen. Alle anderen Unterlagen müssen bereits bei
Antragstellung eingereicht werden, da ansonsten der Antrag nicht bearbeitet werden kann.


http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636872/Daten/3441480/MB_Eheschl_Mai13.pd...

Somit hätte der Antrag schon bearbeitet werden müssen. Es hätte also auch gereicht, die mit **) versehenen Papiere bei der ABH in Deutschland abzugeben. Dazu wäre ja nach Antragseingang eine Weiterbearbeitung und eine Übermittlung an die zuständige ABH nötig... ansonsten würde dieser Punkt auf dem Merkblatt der Botschaft Manila keinen Sinn machen.
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Einbeck
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Antwort #19 - 04.01.2015 um 18:50:14
 
@hge2001
jede Behoerde arbeitet anders, da sind Merkblaetter schwer auf jeden Einzelfall passend..

sicherlich hat die Bearbeitung bei Antragsabgabe begonnen, bloss wie weit der Antrag dann bearbeitet wurde weiss niemand..
da gibt es nichts Einheitliches..

Zum aktuellen Bearbeitungsstand wissen wir auch nichts..
wenn die ABH sagt sie wartet auch AV, dann koennte/duerfte/sollte der ABH der Visaantrag ja vorliegen..
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horsemanxyz
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Antwort #20 - 04.01.2015 um 20:07:13
 
Das ist auch letzter Stand den ich habe, laut Auskunft des Abteilungsleiters bei der ABH, wurde um den 25.11. ein Anfrage ( dessen Inhalt mir leider nicht bekannt ist ) gestellt die offensichtlich noch nicht Beantwortet wurde da ich bis Dato noch nichts von der ABH gehört/gelesen habe.
Wir hatten so gehofft unseren Heiratstermin am 12.12.14 einhalten zu können, stattdessen saloppe Auskunft der ABH, können sie vergessen.
Seit dem 17.12.  , nach meinem letzten Gespräch mit der ABH, ist leider  Funkstille.
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deerhunter
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Antwort #21 - 04.01.2015 um 20:19:08
 
Ist natürlich ärgerlich, wenn ein Termin nicht gehalten werden kann....auch wegen der Steuer, wäre Dezember natürlich besser gewesen  Laut lachend
Mal direkt bei der ABH fragen an was es liegt! Eventuell auch mal die DBM anmailen....Bei unzureichender Auskunft bleibt nur noch die Beschwerde!!

Wobei es sich anhört, dass irgendetwas noch nicht ganz schlüssig ist!
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horsemanxyz
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Antwort #22 - 04.01.2015 um 20:38:59
 
Alles schon durch, am 17.12. die ABH angerufen, rotzfreche Antwort war "das wird dieses Jahr nichts mehr"
Auch die DBM per Mail kontaktiert ebenfalls noch keine Antwort bekommen.

Wenn noch etwas unklar sein sollte, würde mich natürlich brennend Interessieren was?
Mehr als "die Sachbearbeiterin hat eine Anfrage gestellt" war leider nicht raus zu bekommen.

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reinhard
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Antwort #23 - 05.01.2015 um 10:45:05
 
Das wirst Du auch nicht rausbekommen.

Du hast ja keinen Antrag gestellt, die Ausländerbehörde ist auch nicht für die Bearbeitung zuständig. Es handelt sich um einen Visumantrag bei der Auslandsvertretung, dort sind Antragstellerin und Behörde. Die ABH wird nur beteiligt, und sie fragt Dich nach einer Mitwirkung, und sie wird von der anderen Behörde nach einer Zustimmung gefragt.

Und am 17. Dezember kann eine Behörde schon absehen, ob es im laufenden Jahr noch was wird oder nicht.
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Antwort #24 - 05.01.2015 um 11:25:42
 
reinhard schrieb am 05.01.2015 um 10:45:05:
Und am 17. Dezember kann eine Behörde schon absehen, ob es im laufenden Jahr noch was wird oder nicht. 


Das war mich auch schon klar, es geht eher darum WIE man mit den Leuten spricht oder umgeht.
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Antwort #25 - 09.01.2015 um 05:58:38
 
Sooo, vorgestern anruf von der Botschaft.
Ihr wurde mitgeteilt das sie doch am 20.1. vorbei kommen möchte.
Zu welchem Zweck wurde ihr nicht gesagt, ausser das sie dort erscheinen soll mit Pass im Gepäck....
Wieder grosses Rätselraten ob nochmaliges Interview oder was sonst noch alles sein könnte  öhm öhm
Wir sind gespannt............
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reinhard
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Antwort #26 - 09.01.2015 um 10:56:22
 
Zu 50 Prozent kann ich Dich aufklären:

1) Eine Ablehnung wird meistens schriftlich verschickt.
2) Eine Zustimmung wird nur mündlich mitgeteilt, weil das Visum selbst ja schriftlich gegeben wird.

Ob das am 20. Januar so passiert, weiß ich nicht. Aber Deine Frau wird es Dir sagen können. Rede einfach am 21. mit ihr.
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Antwort #27 - 09.01.2015 um 13:21:57
 
Dank dir für die Info  Smiley
Du kannst davon ausgehen das ich am selben Tag schon am Rechner ausharre und warte das sie nach hause kommt  Laut lachend Laut lachend
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Antwort #28 - 09.01.2015 um 17:38:50
 
Bei einer Ablehnung muss ich im Regelfall keinen Pass mitbringen..
die könnte man auch per Post an die angegebene Adresse versenden..
Sicherheit und genau weißt Du es am  Tag X
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horsemanxyz
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Antwort #29 - 09.01.2015 um 17:49:40
 
Seh ich auch so Smiley
Nun sind wir beide echt gespannt  und diese wird mit sicherheit auch noch steigen .
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