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FZF zum ungebornen Kind (Gelesen: 14.411 mal)
Pikanto
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.01.2015 um 14:42:46
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte(als Deutsch-Marokkaner) meine ehefrau (sie ist im vierten Monat Schwanger), nach Deutschland holen. am 21.11.14 hat sie einen Antrag bei dem AA in Marokko zum FZF zum ungebornen Kind gestellt. vor einer Woche habe ich einen Brief vom ALH, in dem auch Einkommenstnachweis gefordert wurde. ich bin momentan arbeitssuchen und beziehe ALG2 ( bin nicht stolz ).
Soweit ich in der Fourum gelesen habe, hat ein deutsches Kind das Recht, abgesehen von Deutschkenntnise sein Ausländischen Elternteil und Finanzielle Lage sein Deutschen Elternteil in Deutschland zur Welt zu kommen, oder habe ich falsch verstanden? es geht ja nicht um "meine" Verhältnisse, sondern, da der Zuzug zum Kind geht
Nun wollte ich euch fragen, ob jemand sich damit auskennt oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat?
1-auf welcher rechtlichen Grundlage verlangt die Sachbearbeterin von mir Einkommensnachweis?hat sie überhaubt recht?
2-muss ich die vorlegen?
ich glaube, es muss ein Missverständnis sein (da ich deutsch papiermässig bin und das ungeborene Kind wird auch deutsch).
3-soll ich am Montag da anrufen oder lieber hingehen und die Sache erklären?
ich werde mich über jeden Ratschlag freuen.
Danke im Voraus
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reinhard
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Antwort #1 - 02.01.2015 um 15:23:53
 
Du kannst den Bescheid einreichen und per Begleitbrief darauf hinweisen, dass für den Zuzug zum deutschen Kind kein Einkommen benötigt wird. Der Bescheid sorgt dann aber dafür, dass alles gebührenfrei ist.

Du kannst auch Montag hingehen und das mündlich klären.

Vermutlich ist es einfach so, dass irgend jemand zwischen Weihnachten und Neujahr einiges fertig machen wollte und irgend einen Formbrief verschickt hat.
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Pikanto
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Antwort #2 - 02.01.2015 um 17:07:50
 
danke Reinhard für die schnelle Antwort, ich vermute auch, dass sie eile hatte und nicht richtig im Antrag gesehen hast, weil sie in der Woche, wo sie mir den Brief geschickt hat, ist sie in Urlaub gegangen und warte ich schon 2 Wochen auf sie, aber sie kommt Montag

=====

ich denke, ich gehe am beste selber hin und kläre mit ihr das

Daddys' Änderung:
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« Zuletzt geändert: 02.01.2015 um 19:18:29 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #3 - 02.01.2015 um 18:36:32
 
Ich würde Sonntag trotzdem einen Brief schreiben und mitnehmen. Dann kommt es gleich richtig in die Akte.
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Antwort #4 - 02.01.2015 um 19:17:34
 
danke sehr...was soll ich im Brief schreiben? Bescheid: dass es bein einem Familiennachzug eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind kommt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an .
so ist richtig?? danke im Voraus
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Antwort #5 - 02.01.2015 um 19:45:37
 
Du willst doch hin und etwas sagen.

Genau das kannst Du am Sonntag aufschreiben, damit es genau so, wie Du es sagst, in die Akte kommt. Was Du sagen willst, weißt Du doch, sonst würdest Du nicht hingehen.
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Pikanto
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Antwort #6 - 02.01.2015 um 20:11:29
 
ich habe so einen Brief geschrieben:

Sehr geehrte Frau X,

ich wollte ausdrücklich bemerken, dass meine frau am 21.11.14 einen Antrag bei dem Auswärtigem Amt in Marokko auf erteilung eines Visums zum FZF zum deutschen Kind beantragt hat, das heisst,  in diesem Fall geht es  um einen Nachzug eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind und dabei kommt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an.

ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

xxxxxxxxxx xxxxx Smiley

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reinhard
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Antwort #7 - 02.01.2015 um 20:39:15
 
Pikanto schrieb am 02.01.2015 um 20:11:29:
Sehr geehrte Frau X,

ich wollte ausdrücklich bemerken, dass meine Frau am 21.11.14 ein Visum zur FZF zum deutschen Kind beantragt hat. Das heißt, in diesem Fall geht es  um einen Nachzug eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind. Dabei kommt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an.

Mit freundlichem Gruß

xxxxxxxxxx xxxxx Smiley



Genau so. Ich habe jetzt noch drei Tippfehler korrigiert.

Aber dann klappt auch alles, falls sie krank ist oder wenig Zeit hat.
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Antwort #8 - 02.01.2015 um 20:46:19
 
danke sehr Reinhard.. du hast mir wirklich geholfen..ich habe noch eine andere Frage, falls sie mir sagen würde, das kind ist noch nicht da?was dann? oder ist das irrelevant, ob das kind da oder noch nicht da wäre..danke im Voraus
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Aras
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Antwort #9 - 02.01.2015 um 21:10:34
 
leg noch eine Kopie deines deutschen personalausweises bei.

das deutsche Kind hat Anspruch auf eine geburt in Deutschland.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 02.01.2015 um 21:17:23
 
danke Aras für die Antwort...ich reiche Montag die Unterlagen mit dem begleitbrief und eine Kopie von meinem Personalausweis ein und ohne den Einkommensnachweis und mal gucken was die SA sagen würde.. ich hoffe, dass das Gesetz auf meiner Seite ist und dass ich recht habe...
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reinhard
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Antwort #11 - 03.01.2015 um 12:44:50
 
Falls Du eine Gebührenbefreiung möchtest, musst Du den ALG-2-Bescheid auch kopieren.
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Pikanto
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Antwort #12 - 03.01.2015 um 14:24:23
 
vielen vielen dank Reinhard..wofür sind diese Gebühren? muss ich irgendwas bezahlen?

auch wenn das Kind noch nicht in der Welt ist (entbindungstermin erst am 12.0515) ,soll keine Probleme geben? oder?

ich freue mich schon auf die Antwort, ich möchte nur beruhigt sein.

danke nochmals
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Antwort #13 - 03.01.2015 um 14:49:03
 
Die Einreise sollte bis zum 7. Schwangerschaftsmonat genehmigt werden.....muss also nicht sofort passieren
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erne
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Antwort #14 - 03.01.2015 um 15:58:56
 
Pikanto schrieb am 03.01.2015 um 14:24:23:
wofür sind diese Gebühren?


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