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Namensänderung nach der Einbürgerung (Gelesen: 2.126 mal)
Themen Beschreibung: Namensänderung nach der Einbüergerung
casablanca_hh
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.12.2014 um 12:28:48
 
Guten Tag .

Ich habe meine Einbürgerungsurkunde bekommen und habe an den gleich Tag  Personalausweis und reisepass beantragt.

Ich habe ein Probelm. auf mein deurtsch Personalausweis und Reisepass ist meine Name anders geschrieben als in dem  Personalausweis und Reispass ( Herkunftsland), ich habe die Deutsche und die Marokkanische Staatsangehörigkeit.

Als ich mein pass 2002 in Marokko beantragt habe , hatte ich ein Geburtsurkunde mit dem Namen ( El Hadi)  was ja auf meine Deutsche Dokum. steht.

2011 musste ich mein Marokkanischen Pass wechseln weil er abgelaufen ist. Ich brauchte ein neue Geburtsurkunde aus Marokko weil ich den Wechsel in Marokknischen Konsulat in Berlin machen musste .

Ich habe aber eine Geburtsurkunde mit dem gleichen Name nur dass das zusammen geschrieben ist ( Elhadi) . ich habe bei dem Standsamt angerufen in marokko und wollte wissen was ich jetzt richtig ist . Sie sagste dass Elhadi also zusammen geschrieben richtig ist.

Wenn ich jetzt die Richtige Geburtsurkunde aus Marokko übersetze , kann ich meine name auf den Personalausweis und deutsche Reisepass ändern , weil es sich um ein Fehler handelt des standamtes in Marokko.

Wie kann ich das ändern? beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt? und muss ich auch meine Einbürgerungsurkund aus korregieren?

Danke Smiley
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.12.2014 um 12:37:23
 
Du hast doch schon vor paar Wochen einen Thread eröffnet. Warum führst du den nicht weiter.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1417852079/0#0

Da wurde dir schon gesagt, dass höchstens eine Korrekturbeurkundung auf der Einbürgerungsurkunde erfolgen wird.

Marokkanische Geburtsurkunde bei der deutschen Vertretung in Marokko legalisieren. Dann ermächtigten Übersetzer suchen und die Geburtsurkunde korrekt übersetzen. Damit zum Einwohnermeldeamt und korrekte Übersetzung vorlegen und Antrag Korrektur des Melderegisters stellen.

Kann sein, dass das Einwohnermeldeamt sich fachliche Hilfe beim Standesamt bittet. Aber das ist dann deren Sache.

Was sich anbietet wäre die Nachbeurkundung deiner Geburt, womit du dann auch eine deutsche Geburtsurkunde hast. Dann musst du bei Verlust der Geburtsurkunde nicht nochmal nach Marokko.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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casablanca_hh
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.12.2014 um 12:47:52
 
Ich habe den Treahd hier geöffnet weil es ja um Personenstandsrecht umgeht. sorry

Muss ich meine übersetzte Geburtsurkunde auch beim Einbüergerungsamt  vorliegen  um die Einbüergerungsurkunde zu korregieren  ? oder ist das nicht wichtig ?

Die Nachbeurkundung meiner Geburt  ist beim Standesamt?

Danke

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Runenwolf
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Beiträge: 1.624

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Daheim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 16.12.2014 um 13:08:32
 
casablanca_hh schrieb am 16.12.2014 um 12:47:52:
Die Nachbeurkundung meiner Geburtist beim Standesamt?


Ja und zwar dort wo du wohnst.
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