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Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF (Gelesen: 2.034 mal)
krimoooo
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MAROKKANISCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF
14.12.2014 um 20:36:23
 
entschuldigt ich habe 2 fragen

ich wuede gerne wissen wie es mit dem aufenteilt laeuft wenn man sich innerhalb der ersten drei monate nach der FZF bevor das 3 monats Visum  abgelaufen ist und das Aufenthalt noch nicht verlaengert wurde trennen wuerde
und wie es denn waere wenn das Aufenthalt verlaengert wurde und es dann zu einer trennung kommt
was bekommt man und wie laeuft es vorher und nacher
die ehe aber im ausland gemacht wurde damit moechte ich wissen wie es mit dem trennungs jahr laeuft und wie es weiter geht
Sorry das ich so ne frage in den raum schmeisse
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reinhard
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Beiträge: 15.255

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF
Antwort #1 - 14.12.2014 um 21:04:57
 
Also: Er / sie hat ein FZF-Visum, das 90 Tage gilt.

Er / sie will eine AE beantragen. Dazu ist die Bestätigung der Ehefrau oder des Ehemannes erforderlich, dass das gemeinsame Leben geplant ist. Die AE ist ja für das gemeinsame Leben als Ehepaar.

Wenn die Trennung erfolgt, bevor die AE beantragt wurde, kann die AE nicht mehr erreicht werden. Sie / er kann die AE beantragen, dann gilt das Visum bis zur Entscheidung als verlängert, aber wird eine Ablehnung bekommen. Dann muss sie / er ausreisen, bevor das Visum zu Ende ist.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #2 - 14.12.2014 um 22:22:26
 
krimoooo schrieb am 14.12.2014 um 20:36:23:
und wie es denn waere wenn das Aufenthalt verlaengert wurde und es dann zu einer trennung kommt
Dann kann die ABH die Gültigkeit der AE verkürzen oder sie wartet bis sie abläuft.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 15.12.2014 um 08:24:57
 
reinhard schrieb am 14.12.2014 um 21:04:57:
Wenn die Trennung erfolgt, bevor die AE beantragt wurde,...


Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage ist aber natürlich der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag. Wenn sich ein Paar also nach der Antragstellung aber noch vor Erteilung einer AE trennt, dann darf die AE auch nicht mehr erteilt werden. Ob der Antragsteller insofern mitteilungspflichtig ist (bzw. ein Schweigen bei der Abholung als Täuschungshandlung gewertet wird), ist wohl nicht ganz unumstritten.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF
Antwort #4 - 18.02.2015 um 19:03:29
 
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