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Vaterschaftsanfechtung??? (Gelesen: 1.833 mal)
marmelade
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12.12.2014 um 17:28:24
 
hi,

also Geburt Tochter Juli 2011.Vater steht in der Geburtsurkunde und haben gemeinsammes Sorgerecht.

Mutter Heiratet (nicht den Kindesvater )im  Juli 2013,Mann kommt mit FZV am 24 Januar 2014 nach D.

Trennung september 2014.

jetzt vor einer Woche bekam die Mutter ein Brief, das er besuchsrecht für die Tochter seiner noch Ehefrau will und es wird ein Vaterschaftstest beantragt (wurde noch nicht entschieden) Termin am 9.1.2015 bei Gericht.

für mich klar auf der Hand er versucht mit allen mitteln die aureise aus der D zu vermeiden oder zu verzögern.

Darf das Gericht obwohl das Kind offizell ein Vater hat der auch Sorgerecht hat den Mann der behauptet es ist seine Tochter besuchsrecht erteilen?

Darf man überhaupt ein Vaterschaftestest erlauben obwol es ein Vater gibt.

Er erzählt natürlich Geschichten, wie September 2010 Kennengelernt,angeblich Frau rief an ist schwanger treibt es aber ab.

Nachweislich durch Mutterpass und berechnung trotz immer diese +- 2 Wochen ist das Kind erst in Oktober gezeugt.

Er gab auch bei der Visum befragung im Januar 2014 an das er weis wer der Vater ist (wurde ihn gefragt)

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Holzschuher
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Antwort #1 - 12.12.2014 um 17:52:02
 
Hallo,

ich gehe davon aus, dass der Ehemann mit dem Kind zusammen gelebt hat. Auch dieser sog. "soziale" Vater hat unter Umständen zumindest ein Umgangsrecht mit dem Kind. Diese soziale Bindung des Kindes zu diesem sozialen Vater sollte man, sofern es nicht gegen die Interessen und das Wohl des Kindes ist, auch unterstützen/aufrechterhalten.

Ob er hieraus aufenthaltsrechtlich Honig saugen kann, ist fraglich, muss aber die Ehefrau auch nicht weiter interessieren.
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Gruß
Peter H.
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marmelade
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Antwort #2 - 12.12.2014 um 18:16:56
 
Es gibt und gab nie eine soziale Bindung zum Kind und kann man in 7 Monaten auch nicht aufbauen.

Ich warte mal auf andere meinungen / Aussagen.

ES interesiert auch keinen ob er bleiben darf (Bitte richtig erlesen) oder nicht.

Es wurde geschrieben er hat es lediglich getan um eine ausweisung aus d zu vermeiden oder zu verzögern. Augenrollen
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Muleta
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Antwort #3 - 12.12.2014 um 18:33:12
 
marmelade schrieb am 12.12.2014 um 17:28:24:
Darf das Gericht obwohl das Kind offizell ein Vater hat der auch Sorgerecht hat den Mann der behauptet es ist seine Tochter besuchsrecht erteilen?

Darf man überhaupt ein Vaterschaftestest erlauben obwol es ein Vater gibt.


das wird das zuständige Gericht entscheiden. Wenn sein Vorbringen, dass er der biologische Vater sein könnte, halbwegs schlüssig ist und entsprechende Aktivitäten ggf. an Eides statt versichert, dann könnte es dazu kommen.
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Aras
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Antwort #4 - 12.12.2014 um 18:50:08
 
Gibt ja noch DNA-Test für paar hundert Euro.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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