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Nach welcher Zeit kann nach einer Ausweisung Eingebuergert werden (Gelesen: 3.734 mal)
krimoooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MAROKKANISCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach welcher Zeit kann nach einer Ausweisung Eingebuergert werden
10.12.2014 um 17:44:28
 
hallo an alle hier

ich hab da mal eine frage bin in der brd geboren wurde ausgewiesen und hab demnaechst meine FZF
nach wieviel jahren straffreiheit welchem zeitraum in der brd kann man die einbuergerung beantragen

hat da jemand kenntnis drueber
danke fuer jede antwort
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Runenwolf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.12.2014 um 17:49:14
 
Das kommt ganz drauf an, ob es sich um die FZF zu einem Deutschen oder einem Ausländer handelt.
Dann muss der LU auf Dauer sichergestellt sein.
Und dann ist auch noch wichtig, was gegen dich vorgelegen hat, also wie lange du aus welchen Gründen verurteilt wurdest ...

Mit den wenigen Infos kann kein Mensch die Frage auch nur annähernd realistisch beantworten.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach welcher Zeit kann nach einer Ausweisung Eingebuergert werden
Antwort #2 - 10.12.2014 um 17:56:27
 
Bis die Strafen aus dem Register getilgt wurden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Im Zweifel würde ich sagen: 20 Jahre.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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krimoooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MAROKKANISCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach welcher Zeit kann nach einer Ausweisung Eingebuergert werden
Antwort #3 - 10.12.2014 um 17:56:44
 
sooooorry das ich da nur eckdaten angegeben habe

also die FZF ist zu einer deutschen staatsbuergerin
wurde zu 3 1/2 jahren wegen beihilfe zum drogenhandel verurteilt
die einreisespere wurde auf 2 jahre 3 monate  befrisstet
und das der lebensunterhalt gesichert ist ist ja wohl die vorraussetzung
ich dachte da gibt es standert zeiten alle ueber einen kamm
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.12.2014 um 18:02:19
 
krimoooo schrieb am 10.12.2014 um 17:56:44:
wurde zu 3 1/2 jahren wegen beihilfe zum drogenhandel verurteilt

dann 15 Jahre ab Rechtskraft der Verurteilung wenn keine Straftaten mehr dazu kommen sofern Du Dich bis dahin mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten hast und die sontigen Voraussetzungen erfüllst.
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krimoooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MAROKKANISCH
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Antwort #5 - 10.12.2014 um 18:11:33
 
also ich wurde im August 2008 verurteilt
das wuerde heissen wenn ich naechstes jahr durch die FZF wieder einreisen darf
8 jahre spaeter ab 2023 die moeglichkeit bestehe
wurde es diese frist verkuertzen wenn man nachwuchs bekommt

verzeiht verzeiht fuer meine neugier
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.12.2014 um 18:13:42
 
krimoooo schrieb am 10.12.2014 um 18:11:33:
wurde es diese frist verkuertzen wenn man nachwuchs bekommt

nein, warum auch.

Du kannst bei Einreise im nächsten Jahr also frühestens 2023 eingebürgert werden (nach jetziger Rechtslage).
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
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Antwort #7 - 10.12.2014 um 18:30:15
 
bitte auch beachten, dass so die Abschiebung im Rahmen von § 456 a StP0 aus der Haft heraus erfolgte es ab Datum der Abschiebung einen Haftbefehl für 10 Jahre gibt.
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krimoooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MAROKKANISCH
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Antwort #8 - 10.12.2014 um 18:34:37
 
vielen dank dir und deinem computer das er nicht neeeeeeeeeeein gesagt hat
nach jetztiger rechtslage wuerde also bedueten das es sich in drei vier jahren sogar noch verkuerzen wuede eventuell
ne reststrafe besteht nicht
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 10.12.2014 um 18:40:27
 
Da verkürzt sich nix.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #10 - 11.12.2014 um 08:32:44
 
Aras schrieb am 10.12.2014 um 18:40:27:
Da verkürzt sich nix. 


Ganz im Gegenteil!!
Die Dauer der Freiheitsstrafe wird an die Tilgungsfrist 'rangehängt:

§ 46 Länge der Tilgungsfrist
(1) Die Tilgungsfrist beträgt
(...)
4.
    fünfzehn Jahre
    in allen übrigen Fällen.
(...)
(3) In den Fällen des Absatzes 1(...) Nummer (...) 4 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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krimoooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MAROKKANISCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach welcher Zeit kann nach einer Ausweisung Eingebuergert werden
Antwort #11 - 11.12.2014 um 14:43:23
 
hmmmmmmm
und was bedeutet das im klar text odyseus das die frist 15jahre plus die freiheitsstrafe betrift oder was meinst du damit
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach welcher Zeit kann nach einer Ausweisung Eingebuergert werden
Antwort #12 - 11.12.2014 um 14:46:00
 
Ja. 18 1/2 Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung kannst du dich einbürgern lassen.
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