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Erhaltet das Baby die Deutsche Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 2.646 mal)
Die Blume
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07.12.2014 um 11:47:39
 
Guten Tag
ich habe folgende Fall von einer Freundin und hoffe auf Auskunft.
Mutter hat die Deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Verheiratet aber nicht nach dem Deutschem Recht, zurzeit lebt sie alleine in Deutschland da Ihre Mann noch in Frankreich lebt und arbeitet. (Der Mann hat nur Aufenthalts zur Arbeit aber nicht EU Staatsangehörige).
Sie war kurz Familie besuchen in Frankreich und da gings ihr schlecht dass sie nicht nach Deutschland wieder zuruck,deshalb solle die Geburt dort statt finden.
Wenn sie nach dem Geburt von circa ein Monat wieder nach Deutschland kommt, was soll sie in diesem Fall machen mit diesem kompliziertem fall?? ich meine:
1/ Geburtsurkunde holt sie dann sicher von Frankreich, aber wird das kind dann die Deutsche (Wie seine mama) oder die Französische  Staatsangehörigkeit erhalten???
2/ kann das Baby problemlos in Deutschland nachher angemeldet sein?? und erhaltet er auch Kindergeld etc??

Mfg
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Aras
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Antwort #1 - 07.12.2014 um 12:13:45
 
Das Kind wird durch Geburt deutsch,da die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsch ist. §4 @StaG.
Französische Staatsangehörigkeit kannst du im Franzosenforum fragen.
Sie soll eine mehrsprachige Geburtsurkunde (Formular A) gemäß CIEC-Abkommen verlangen, dass wird in Deutschland ohne weitere Probleme akzeptiert.

Ja das Kind ist deutsch, hat also natürliches Recht in Deutschland zu leben, Kindergeld kriegt die Mutter, wenn sie das beantragt und der Vater keine entsprechende Leistung in Frankreich erhält.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Die Blume
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Antwort #2 - 07.12.2014 um 12:22:10
 
Aras schrieb am 07.12.2014 um 12:13:45:
wenn sie das beantragt und der Vater keine entsprechende Leistung in Frankreich erhält.

wie soll deutschland nachgeweisen dass der vater keine Leistung for das Kind in Frankreich  erhält??? zumindest es st erstmal sicher dass die Frau bis zwei Jahre in deutschland leben wird

=====

Aras schrieb am 07.12.2014 um 12:13:45:
Sie soll eine mehrsprachige Geburtsurkunde (Formular A) gemäß CIEC-Abkommen verlangen, dass wird in Deutschland ohne weitere Probleme akzeptiert.

wo kann Sie sowas verlangern??

Daddys' Änderung:
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Aras
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Antwort #3 - 07.12.2014 um 12:36:02
 
Na die Franzosen haben auch Standesämter, wo Geburten registriert werden. Und da kriegt man normalerweise auch Geburtsurkunden. Und da sagt man, dass man bitte die mehrsprachige möchte. Damit geht sie zum deutschen Konsulat oder deutschen Botschaft und beantragt die Registrierung ihres Kindes und den Kinderreisepass für ihr Kind.

Zum Kindergeld: keine Ahnung.
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Antwort #4 - 07.12.2014 um 12:43:44
 
Aras schrieb am 07.12.2014 um 12:36:02:
Damit geht sie zum deutschen Konsulat oder deutschen Botschaft und beantragt die Registrierung ihres Kindes und den Kinderreisepass für ihr Kind.

die deutschen konsulat in Frankreich?? oder lieber wenn Sie zuruck nach Deutschland die Unterlagen zum Burgercentrum oder wo auch immer bringt??
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Aras
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Antwort #5 - 07.12.2014 um 13:34:46
 
Beim deutschen Konsulat in Frankreich. Das Kind unterliegt nämlich auch § 1 PassG, dass einen deutschen Pass beim Grenzübergang verlangt.

Falls das Kind ohne Reisepass die Grenze überschreitet, was ja praktisch möglich ist, kann es passieren, dass man beim Einwohnermeldeamt wegen der Ordnungswidrigkeit eine kleine Strafe zahlen müsste.
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Antwort #6 - 07.12.2014 um 14:40:30
 
Aras schrieb am 07.12.2014 um 13:34:46:
Falls das Kind ohne Reisepass die Grenze überschreitet

ich dachte man braucht kein pass wenn man von frankreich nach deutschland verreist oder??
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Antwort #7 - 07.12.2014 um 15:33:00
 
Die Blume schrieb am 07.12.2014 um 14:40:30:
ich dachte man braucht kein pass wenn man von frankreich nach deutschland verreist oder?


doch, es wird nur nicht mehr kontrolliert
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