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Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 2.076 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerungsurkunde
casablanca_hh
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsurkunde
06.12.2014 um 08:47:59
 
Hallo

Meine Einbürgerungsurkunde enthält ein Schreibfehler . meine Nachnahme ist korrekt geschrieben aber enthält ein Leerzeichen. Ich heisse Elhadriaber da steht El Hadri. Das gleiche nur den Leerzeichen.

Müsse ich das aendern ?
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casablanca_hh
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde
Antwort #1 - 06.12.2014 um 09:20:34
 
Sorry ich heiss Elhadi ab auf die Einbürgerungsurkunde steht El Hadi.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.12.2014 um 10:05:15
 
Geh hin und bitte um eine korrigierte Version.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
Experte
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.12.2014 um 15:03:27
 
ob die Schreibweise ohne Leerzeichen wirklich falsch ist, ist allerdings auch nicht sicher.
Hast Du deutsche Urkunden, auf denen Dein Familienname beurkundet ist?
Das könnten Geburtsurkunden Deiner Kinder, eine deutsche Heiratsurkunde oder auch eine deutsche Sterbeurkunde eines nahen Angehörigen und natürlich auch ggf. Deine eigene Deutsche Geburtsurkunde sein.

Wenn Du eine dieser Urkunden hast, dann kann es sein, dass dort Dein Name ohne Leerzeichen beurkundet ist, und daran ist die EBH gebunden.


Sollte es sich aber wirklich um einen Fehler handeln, wirst Du keine neue EB-Urkunde  bekommen, sondern die Urkunde wird korrigiert.
Auf die Vorderseite kommt ein Vermerk neben den Familiennamen
"*) Änderung s. Rückseite" oder so ähnlich und auf der Rückseite wird dann vermerkt
Der Familienname wird amtlich geändert in El ...

Allerdings grundsätzlich ist die Änderung der EB-U nicht erforderlich, weil diese keine Personenstandsurkunde ist und somit keine Namensrechtliche Bedeutung hat.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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casablanca_hh
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.12.2014 um 17:43:21
 
Danke für die Antworte.
Ich habe 2010 mein Antragmut meinem Alten heimatpass beantragt mit der Name El Hadi . am 2012 musste ich mein heimatpass Wechseln weil die 10 Jahre vorbei waren ..also war abgelaufen und dafür brauchte ich ein aktuellen Geburtsurkunde habe das auch vom Heimatland bekommen stand aber drauf elhadi .ich habe dann beim rahthaus in meinem Heimatland gefragt warum das so steht  dann meinte sie , dass ich beim ersten Beantragung meiner heimatpasses ein falschem Geburtsurkunde bekommen habe ( der Beamter hat die Name mit Leerzeichen geschrieben
Ich habe ein Geburtsurkunde muss ich aber Übersetzen . wo kann ich damit meine Name auf di Einbürgerungsurkund aenden ?
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