ob die Schreibweise ohne Leerzeichen wirklich falsch ist, ist allerdings auch nicht sicher.
Hast Du deutsche Urkunden, auf denen Dein Familienname beurkundet ist?
Das könnten Geburtsurkunden Deiner Kinder, eine deutsche Heiratsurkunde oder auch eine deutsche Sterbeurkunde eines nahen Angehörigen und natürlich auch ggf. Deine eigene Deutsche Geburtsurkunde sein.
Wenn Du eine dieser Urkunden hast, dann kann es sein, dass dort Dein Name ohne Leerzeichen beurkundet ist, und daran ist die
EBH gebunden.
Sollte es sich aber wirklich um einen Fehler handeln, wirst Du keine neue EB-Urkunde bekommen, sondern die Urkunde wird korrigiert.
Auf die Vorderseite kommt ein Vermerk neben den Familiennamen
"*) Änderung s. Rückseite" oder so ähnlich und auf der Rückseite wird dann vermerkt
Der Familienname wird amtlich geändert in El ...
Allerdings grundsätzlich ist die Änderung der EB-U nicht erforderlich, weil diese keine Personenstandsurkunde ist und somit keine Namensrechtliche Bedeutung hat.