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Namensänderung nach Hochzeit in Dänemark (Gelesen: 3.470 mal)
Obst88
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i4a rocks!


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NDS, Niedersachsen, Germany
NDS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
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05.12.2014 um 15:45:43
 
Meine Frau hat sich nun 2 Monate nach unserer dänischen Hochzeit überlegt, dass sie doch gern meinen Nachnamen annehmen möchte. Ihren AT mit 3 jähriger Gültigkeit haben wir natürlich bereits mit ihrem eigenen Nachnamen bekommen. Was würde bei der Namensänderung jetzt auf uns zukommen? Muss man den AT neu beantragen, sonst hat sie ja gar kein Dokument, wo ihr neuer Name aufgeführt ist, mit dem sie sich ausweisen könnte?
Die Namensänderung selbst muss man beim deutschen Standesamt beantragen, dafür reicht der dänische Trauschein? Was wollen die sonst für Unterlagen?
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Eliza
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.12.2014 um 14:30:22
 
Ich kann dir nur aus meinem Telefongespräch von gestern sagen,  dass für die Erklärung zur Namensführung nach Eheschließung in Dänemark komplett geprüft wird, d.h. ihr müsst Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigung,  ggf. Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Ich habe hier in einem aktuellen Thema einen sehr wahren Satz gelesen: eine Eheschließung in DK löst die Probleme nicht auf, sondern verschiebt sie nur nach hinten. Sofern man die Namensführung erklären möchte oder Nachbeurkunden lässt.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.12.2014 um 14:36:54
 
Naja... ne...

Einfach beim Notar die Namenserklärung abgeben. Wenn man schon das Standesamt vermeidet, dann komplett.

http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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garfield2008
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01259, Sachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #3 - 09.12.2014 um 19:15:05
 
@Aras,

dumm nur, das auf der verlinkten Seite folgendes steht:
Zitat:
Die Namenserklärung ist öffentlich zu beglaubigen oder zu beurkunden. Im Inland sind die Standesämter für die Aufnahme von Namenserklärungen zuständig.

Der daurauf folgende Satz bezieht sich nur auf die Vorgehensweise, wenn man im Ausland ist. Dann müsste die dortige deutsche Botschaft der Sache mit dem Notar zustimmen.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 09.12.2014 um 19:25:58
 
Der Notar beglaubigt die Erklärung auch im Inland und leitet es dann weiter an das Standesamt?!

Siehe auch

http://www.neuss.de/rathaus/aemter/32/3240/namenserklaerung-behoerdliche-namensa...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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