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Urkunden aus Ghana (Urkundenüberprüfung) (Gelesen: 1.857 mal)
Themen Beschreibung: Urkunden für Visum zum Zwecke der Eheschließung
JenHi1978
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i4a rocks!


Beiträge: 36

Übach-Palenberg, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Urkunden aus Ghana (Urkundenüberprüfung)
05.12.2014 um 09:52:35
 
Hallo zusammen,

wie man aus meinen bisherigen Fragen entnehmen kann bin ich Deutsche und mit einem Ghanaer verlobt. Wir beabsichtigen hier in Deutschland zu heiraten und zu leben.

Soweit, sogut. Seine Unterlagen sind auf dem weg zu mir um dann über das Standesamt die Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG Köln zu beantragen.

Da Ghana bekanntlich zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen gehört werden Urkunden nicht von der Deutschen Botschaft legalisiert. Wird nun Grundsätzlich eine Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt durchgeführt?

Ich bin da verwirrt, da mir das Standesamt mitteilte, dass das Ok durch das OLG bereits nach 2 Wochen kommen würde. Dies wäre dann jedoch utopisch oder nicht?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.  Zwinkernd
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ninnschen
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i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.12.2014 um 11:35:59
 
Wenn das Standesamt die Urkunden überprüfen / legalisieren lassen möchte, wird sie sich wahrscheinlich an einen Vertrauensanwalt wenden. Das kann das Standesamt aber erst entscheiden, wenn sie die Urkunden hat. Dann kommt das mit den 2 Wochen natürlich nicht mehr hin. Diese Urkundenüberprüfung kannn locker 6 Monate dauern.
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Runenwolf
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i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 05.12.2014 um 12:08:15
 
Erfahrungsgemäß verlangen OLG's im Rahmen der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Ländern mit unsicherem Urkundswesen generell eine inhaltliche Überprüfung.
Diese kann tatsächlich auch schon mal 6 Monate dauern.

Vermutlich meinte das Standesamt, dass wenn die Unterlagen dem OLG in der entsprechenden (inhaltlich geprüften Form) vorliegen, die Entscheidung des OLG in zwei Wochen vorliegt.

Das Standesamt wendet sich jedoch nie an einen Vertrauensanwalt. Das Standesamt schickt ein Amtshilfeersuchen an die deutsche Botschaft im entsprechenden Land. Der Vertrauensanwalt wird von der Botschaft eingeschaltet. Das nur mal zur Klarstellung.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 05.12.2014 um 12:36:44
 
Runenwolf schrieb am 05.12.2014 um 12:08:15:
Erfahrungsgemäß verlangen OLG's im Rahmen der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Ländern mit unsicherem Urkundswesen generell eine inhaltliche Überprüfung. 


außer dort, wo eben auch keine inhaltliche Überprüfung mehr stattfindet (auch das gibt's).

Wie auch immer: die Standesbeamtin dürfte sich dort entweder geirrt oder unklar ausgedrückt haben: Ghana ist ein Land mit unsicherem Urkundswesen und es kann dort auch noch eine inhaltliche Überprüfung stattfinden, so dass das in aller Regel auch getan wird.
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