Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration (Gelesen: 2.188 mal)
Neo1301
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration
03.12.2014 um 15:51:10
 
Liebe Visaexperten und Mitverzweifelte,

so nun hat es meine kenianische Freundin und mich ebenfalls erwischt und heute kam die Ablehnung des Besuchervisums mit der Begründung "Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."
Dokumente waren alle vorhanden und wohl auch der Zweck des Besuches wurde akzeptiert.

Zum Hintergrund:
Meine Freundin ist Studentin an einer Universität in Mombasa und hat noch ein Jahr Studium vor sich. Ich wollte sie für 4 Wochen nach Deutschland einladen und Weihnachten, Neujahr und meinen Geburtstag mit ihr verbringen, alles innerhalb der Semesterferien. Bescheinigung der Schule wurde vorgelegt (auch das es innerhalb ihrer Ferien ist) + Studentenausweis, Geburtsurkunde (sie hat Familie in Kenia und ist natürliche familiär verwurzelt) und auch von meiner Seite aus war alles vorhanden und eine VE nicht das Problem.
Da sie Studentin ist hat sie kein Arbeitsverhältnis und auch keine Einkünfte, ihre Eltern bezahlen ihr das Studium.

Wie kann ich ergänzend ihre Rückkehrwilligkeit aufzeigen oder welche zusätzlichen Dokumente wären möglich um zu zeigen das sie familiär verwurzelt ist?

Natürlich will sie ihr Studium beenden und auch erst mal arbeiten und das wird auch von ihrer Familie erwartet und ihr ist das Studium auch wichtig.

Auch war sie bereits dieses Jahr im August im Schengengebiet (Italien) und ist ganz brav wieder ausgereist und sogar 2 Wochen früher als das Visum gültig gewesen wäre.

Ist eine Remonstration sinnvoll bzw. welche zusätzlichen Dokumente würden helfen?

Ich würde versuchen die Gründe und Rückkehrwilligkeit nochmals ausführlich zu schildern und auch das letzte Schengenvisum nochmals erwähnen und eventuell falls möglich ihre familäre Verwurzelung untermauern.

Für Ratschläge und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration
Antwort #1 - 03.12.2014 um 16:05:10
 
Neo1301 schrieb am 03.12.2014 um 15:51:10:
Wie kann ich ergänzend ihre Rückkehrwilligkeit aufzeigen oder welche zusätzlichen Dokumente wären möglich um zu zeigen das sie familiär verwurzelt ist?


Das wird sehr schwierig werden. Sie hat zwar Familie dort, aber das sind wohl eher die Eltern und Großeltern, vielleicht noch Geschwister. Die "Zurückzulassen" und nicht wieder heimzureisen fällt vielleicht einfacher als beispielsweise ein minderjähriges eigenes Kind.

Neo1301 schrieb am 03.12.2014 um 15:51:10:
Ist eine Remonstration sinnvoll bzw. welche zusätzlichen Dokumente würden helfen?


Probieren kann man das immer. Nur glaub ich nicht, dass das bis Weihnachten klappen wird. Ich denke, diese Zeitplanung könnt ihr abhaken.

Neo1301 schrieb am 03.12.2014 um 15:51:10:
Auch war sie bereits dieses Jahr im August im Schengengebiet (Italien) und ist ganz brav wieder ausgereist und sogar 2 Wochen früher als das Visum gültig gewesen wäre.


Diese Info würde ich in jedem Fall in eine Remonstration hineinpacken, das zeigt eine positive Visahistorie.

Neo1301 schrieb am 03.12.2014 um 15:51:10:
Ich würde versuchen die Gründe und Rückkehrwilligkeit nochmals ausführlich zu schildern


Du nicht ... sie muss das machen. Du hast kein Visum beantragt, das hat sie und sie muss gegen die Ablehnung vorgehen. Du kannst das allenfalls mit einer schriftlichen Vollmacht von ihr machen. Nur mit dieser schriftlichen Vollmacht kannst du selbst auf den Plan treten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Neo1301
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration
Antwort #2 - 03.12.2014 um 16:32:09
 
Runenwolf schrieb am 03.12.2014 um 16:05:10:
Das wird sehr schwierig werden. Sie hat zwar Familie dort, aber das sind wohl eher die Eltern und Großeltern, vielleicht noch Geschwister. Die "Zurückzulassen" und nicht wieder heimzureisen fällt vielleicht einfacher als beispielsweise ein minderjähriges eigenes Kind.

Es gibt bestimmt auch Frauen die würden ohne zu zögern ihr Kind zurücklassen. Möchte unser Staat das wir im Ausland Kinder zeugen nur damit wir eine höhere Chance auf Erteilung eines Visums bekommen? Wir haben versucht ehrlich alles offen zu legen, aber anscheinend kommt man mit Ehrlichkeit bei den Behörden nicht sehr weit.

Runenwolf schrieb am 03.12.2014 um 16:05:10:
Probieren kann man das immer. Nur glaub ich nicht, dass das bis Weihnachten klappen wird. Ich denke, diese Zeitplanung könnt ihr abhaken.

Das mit Weihnachten ist schon abgehakt, aber man könnte ja die nächsten Semesterferien anpeilen. Oder muss man das Visum nach erfolgreicher Remonstration umgehend antreten?

Runenwolf schrieb am 03.12.2014 um 16:05:10:
Du nicht ... sie muss das machen. Du hast kein Visum beantragt, das hat sie und sie muss gegen die Ablehnung vorgehen. Du kannst das allenfalls mit einer schriftlichen Vollmacht von ihr machen. Nur mit dieser schriftlichen Vollmacht kannst du selbst auf den Plan treten.

Der Plan war das ich mir die schriftliche Vollmacht von ihr hole und zusammen mit einer schön ausformulierten und begründeten Remonstration in Deutsch an die Botschaft sende.

Allerdings habe ich gelesen das eine Remonstration nur dann Sinn macht und eine Chance hat wenn man neue Unterlagen beifügt, weil sonst ändert sich ja nicht wirklich etwas. Stimmt das?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration
Antwort #3 - 03.12.2014 um 16:39:35
 
Es gibt nur eine Frist von einem Monat für die Remonstration.

Es reicht wenn du das für Sie in ihrem Namen ausformulierst, und sie es dann der Botschaft gibt.

Hat Sie ggf. etwas, damit sie das bis jetzt erfolgreiche Studium (Noten-Transkript?) und  den absehbaren Abschluss in einem Jahr bescheinigt?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration
Antwort #4 - 03.12.2014 um 16:41:22
 
Neo1301 schrieb am 03.12.2014 um 16:32:09:
Es gibt bestimmt auch Frauen die würden ohne zu zögern ihr Kind zurücklassen. Möchte unser Staat das wir im Ausland Kinder zeugen nur damit wir eine höhere Chance auf Erteilung eines Visums bekommen? Wir haben versucht ehrlich alles offen zu legen, aber anscheinend kommt man mit Ehrlichkeit bei den Behörden nicht sehr weit.


Die gibt es mit Sicherheit, kommt aber seltener vor.
Tja und mit der Ehrlichkeit ist das so eine Sache. Man kann den Menschen immer nur vor den Kopf schauen und nicht hinein. Es kommt immer wieder vor, dass mittels eines Besuchsvisums die Einreise erfolgt und dann hinterher eine Ausreise ganz plötzlich unmöglich wird. Das sind die Fälle, die deutschen Behörden sehr sauer aufstoßen ... und aufgrund solcher Fälle sind eben die AV's bei gewissen Fallkonstellationen sehr kritisch.

Neo1301 schrieb am 03.12.2014 um 16:32:09:
Das mit Weihnachten ist schon abgehakt, aber man könnte ja die nächsten Semesterferien anpeilen. Oder muss man das Visum nach erfolgreicher Remonstration umgehend antreten?


Das würde ich aber in die Remonstration aufnehmen. Wenn die Remonstration Erfolg hat und ihr wird ein Visum ausgestellt, dann sollte es schon für einen Zeitraum sein, in dem sie studienbedingt auch reisen kann. Der Hinweis auf das Verschieben der Reise in die nächsten Semesterferien könnte auch als weiteres Indiz dafür angesehen werden, dass sie ihr Studium abschließen will und deshalb nach Kenia zurückkehrt.

Neo1301 schrieb am 03.12.2014 um 16:32:09:
Allerdings habe ich gelesen das eine Remonstration nur dann Sinn macht und eine Chance hat wenn man neue Unterlagen beifügt, weil sonst ändert sich ja nicht wirklich etwas. Stimmt das?


Neue Unterlagen oder neue Erklärungen. Der Hinweis auf das italienische Schengenvisum ist beispielsweise eine solche Unterlage, die eine Remonstration positiv beeinflussen könnte. Wiederholen, was schon gesagt ist, bringt tatsächlich nichts. Ihr müsst neue Tatsachen vorbringen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Neo1301
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration
Antwort #5 - 03.12.2014 um 16:47:12
 
Aras schrieb am 03.12.2014 um 16:39:35:
Es gibt nur eine Frist von einem Monat für die Remonstration.

Es reicht wenn du das für Sie in ihrem Namen ausformulierst, und sie es dann der Botschaft gibt.

Hat Sie ggf. etwas, damit sie das bis jetzt erfolgreiche Studium (Noten-Transkript?) und  den absehbaren Abschluss in einem Jahr bescheinigt?


Wenn ich es in ihrem Namen ausformuliere und sie es dann unterschreibt, muss es in Englisch oder Deutsch sein? Kann es einfach als Email gesendet werden oder ist per Post und im Original ein Muss?

Ein Noten-Transkript und diese Bescheinigung dürften kein Problem sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration
Antwort #6 - 03.12.2014 um 16:49:43
 
Deutsch natürlich Zwinkernd. Sie gibt es per Post und im Original ein.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Neo1301
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Besuchervisum - Rückkehrwilligkeit - Remonstration
Antwort #7 - 03.12.2014 um 17:05:01
 
Runenwolf schrieb am 03.12.2014 um 16:41:22:
Neue Unterlagen oder neue Erklärungen. Der Hinweis auf das italienische Schengenvisum ist beispielsweise eine solche Unterlage, die eine Remonstration positiv beeinflussen könnte. Wiederholen, was schon gesagt ist, bringt tatsächlich nichts. Ihr müsst neue Tatsachen vorbringen.


Nunja, mit neuen Tatsachen wird es eher schwer. Es wäre eher ein wiederholen und ausformulieren/begründen, da man ja im Visaformular nicht wirklich Stellung nehmen kann. Dort wurde gefragt ob bereits ein Schengenvisum ausgestellt wurde, Datum von bis und ob Fingerabdrücke genommen wurden. Das war es dann aber auch schon.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema