Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 15:30:06:Kann mir nicht vorstellen, das Ausländerbehörde nichts tut
Die tun vielleicht schon etwas ... aber vielleicht nicht das, was dir gefallen würde ... Sie könnte beispielsweise geltend machen, dass ein Zusammenleben mit dir eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde ... und dann kann sie sich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erstreiten. Wenn sie es dann noch schafft, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, kann dieses Aufenthaltsrecht verlängert werden.
Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 15:30:06:Sie hat damals die Botschaft belogen, kamm mit Touristenvisum um in Dänemark zu heiraten
Sind das Behauptungen von dir oder kannst du das belegen? Mit einem Touristenvisum darf man übrigens jederzeit in Deutschland oder Dänemark oder sonstwo heiraten. Ich kann da nichts Vorwerfbares entdecken. Und mal ganz ehrlich ... wenn du damit jetzt um die Ecke kommst, dann klingt das eher nach einer Retourkutsche.
Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 15:30:06:Was Bleiberecht angeht, da sind wir hart, was die Regierung angeht
Naja ... ich will dir deine Illusionen ja nicht nehmen ... aber die Erfahrungen aus der Praxis (ich war selbst mal Mitarbeiterin einer ABH) zeigen, dass selbst gerichtsfeste Entscheidungen, die eine Ausreise nach sich ziehen müssten, keine Wirkung haben.