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Aufenthalt der Ehefrau nach Trennung (Gelesen: 3.457 mal)
Themen Beschreibung: Neues Abschiebungsgesetz
Andreas1990
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.12.2014 um 08:32:10
 
Hallo Leute,

meine Frau hat mich Ihrem Kind nach 1 Jahr und 2 Tagen mich verlassenund hat das Ehe und Verlobungsring hinterlassen hat noch ein Visum für 1,5 Jahre habe die Scheidung beantragt, seit 15.11 hat das Trennungsjahr begonnen, Sie bekommt Arbeitslosengeld II und hat ein 450€ Job

Was wird mit Ihr geschehen, die Ausländerbehörde vermutet das es eine Scheinehe Ihrer seits besteht
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 03.12.2014 um 09:02:41
 
Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 08:32:10:
Was wird mit Ihr geschehen, die Ausländerbehörde vermutet das es eine Scheinehe Ihrer seits besteht 


Eine Scheinehe wird bei einem gemeinsamen Kind nie unterstellt.

Das gemeinsame Kind ist deutsch und solange deine Frau entweder das Sorgerecht im Rahmen der Scheidung behält oder sich auch ohne das Sorgerecht zu haben, um das Kind kümmert ... das reicht auch, wenn sie es ab und an sieht ... wird ihr gar nichts passieren. Sie wird weiter in Deutschland bleiben können.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.12.2014 um 09:06:35
 
Ähm, da steht:

Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 08:32:10:
meine Frau hat mich Ihrem Kind ... 


für mich klingt das, als ob er nicht der Vater ist.
Bitte seitens des TS klarstellen, denn das ist schon
wesentlich wichtig!
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Andreas1990
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.12.2014 um 12:18:28
 
Es ist nicht mein Kind, Sie hat das Kind aus Russland mitgebracht, bin nicht der Vater
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reinhard
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Antwort #4 - 03.12.2014 um 12:22:14
 
Dann muss jetzt die Ausländerbehörde entscheiden.

Sie hat kein Visum (das würde einfach auslaufen). Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis. Diese läuft einfach weiter, sie müsste von der Ausländerbehörde verkürzt (gekündigt) werden. Das wird die Ausländerbehörde erstmal ankündigen, dann kann sie zunächst eine Stellungnahme dazu schreiben (oder ihr Anwalt). Dann wird die Ausländerbehörde etwas entscheiden, da kann sie Widerspruch einlegen oder klagen.

Insgesamt dauert es immer ein wenig, weil die Ausländerbehörde noch anderes zu tun hat. Es könnte also sein, dass sie in eineinhalb Jahren ausreisen muss. Vielleicht schafft sie es auch, eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund zu bekommen.

Du kannst jetzt nichts mehr beeinflussen.
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #5 - 03.12.2014 um 13:14:58
 
Zitat:
für mich klingt das, als ob er nicht der Vater ist.Bitte seitens des TS klarstellen, denn das ist schonwesentlich wichtig!


Hatte ich anders interpretiert ...

Zwischenzeitlich hat der TS das richtiggestellt. Meine Antwort ist demnach für den Fall irrelevant.
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Andreas1990
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.12.2014 um 13:47:18
 
Was kann ich machen dass Sie das Land verlässt, habe Angst, Sie hat sich mit vielen Afganen, Pakis und anderen Südländern getroffen, habe Angst, dass Sie einen Beaftragen kann mir etwas anzutun!

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Antwort #7 - 03.12.2014 um 14:40:30
 
Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 13:47:18:
Was kann ich machen dass Sie das Land verlässt


gar nichts.
Du hast seit der Trennung nichts mehr mit ihrem Aufenthalt zu tun.

Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 13:47:18:
dass Sie einen Beaftragen kann mir etwas anzutun!

das könnte auch eine deutsche Frau.
Da könnte keiner was machen ... und genauso ist es in deinem Fall.
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Andreas1990
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.12.2014 um 15:30:06
 
Kann mir nicht vorstellen, das Ausländerbehörde nichts tut, Sie hat mich ohne Grund verlassen, habe alles schrift. Ausländerbehörde mitgeteilt, Sie hat damals die Botschaft belogen, kamm mit Touristenvisum um in Dänemark zu heiraten und dan sowas nach 1 Jahr hat Sie mich mit Ihrem Kind verlassen!

Was Bleiberecht angeht, da sind wir hart, was die Regierung angeht
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Antwort #9 - 03.12.2014 um 15:51:51
 
Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 15:30:06:
Kann mir nicht vorstellen, das Ausländerbehörde nichts tut


Die tun vielleicht schon etwas ... aber vielleicht nicht das, was dir gefallen würde ... Sie könnte beispielsweise geltend machen, dass ein Zusammenleben mit dir eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde ... und dann kann sie sich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erstreiten. Wenn sie es dann noch schafft, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, kann dieses Aufenthaltsrecht verlängert werden.

Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 15:30:06:
Sie hat damals die Botschaft belogen, kamm mit Touristenvisum um in Dänemark zu heiraten 


Sind das Behauptungen von dir oder kannst du das belegen? Mit einem Touristenvisum darf man übrigens jederzeit in Deutschland oder Dänemark oder sonstwo heiraten. Ich kann da nichts Vorwerfbares entdecken. Und mal ganz ehrlich ... wenn du damit jetzt um die Ecke kommst, dann klingt das eher nach einer Retourkutsche.

Andreas1990 schrieb am 03.12.2014 um 15:30:06:
Was Bleiberecht angeht, da sind wir hart, was die Regierung angeht 


Naja ... ich will dir deine Illusionen ja nicht nehmen ... aber die Erfahrungen aus der Praxis (ich war selbst mal Mitarbeiterin einer ABH) zeigen, dass selbst gerichtsfeste Entscheidungen, die eine Ausreise nach sich ziehen müssten, keine Wirkung haben.
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Andreas1990
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Antwort #10 - 03.12.2014 um 16:26:41
 
Danke, vielleicht soll ich froh sein, das es so endete,
Es ist mir auch egal, ob Sie hier bleibt oder nicht
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