Ich gehe davon aus, dass mein Mann mit seiner Unterschrift nicht auf sein Recht verzichtet hat.
"Mir wurde heute erklärt, dass ich in den ersten 3 Monaten von den Leistungen nach dem SGBII ausgeschlossen bin" so stand es in der Verhandlungsniederschrift bei Antragsstellung.
Sozialhilfe???
Abgrenzung Sozialhilfe - Hartz 4 (ALG 2)
Die Gewährung von Sozialhilfe ist von dem Bezug von ALG II zu unterscheiden und abzugrenzen.
Hartz 4 / ALG 2
Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder sonstige Leistungen nach dem
SGB II erhalten bedürftige Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind. Dazu gehören somit alle bisherigen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger. Ihre Familienangehörigen, die selbst nicht erwerbsfähig sind und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Sozialgeld.
Grundsicherung / Sozialhilfe
Grundsicherung im Alter nach dem
SGB XII erhält bei Bedürftigkeit, wer 65 Jahre oder älter oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe nach dem
SGB XII erhalten Menschen, die sonst bei Bedürftigkeit keine Leistungen erhalten. Das sind z.B. Zeitrentner, in Einrichtungen betreute Menschen, längerfristig Erkrankte usw.
Lese daraus, dass er auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe hatte. Aber denke selbst das kann man Rückwirkend beantragen, genauso wie die Ämter auch im nachhinein Änderungsbescheide raussenden und Gelder zurückverlangen können.
Naja egal, Thema ist wie ich dagegen angehen soll, denn es ist ja bewiesen, dass manche das Geld bekommen und andere nicht, das ist Fakt und einfach falsch!
Laut eurer Erklärungen wirds sicher schwierig für uns und schliesse daraus, es doch per Anwalt zu klären.
Vielen Dank