katsumoto
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Hallo Freunde,
ich habe vor einigen Tagen die Erlaubnis für die Entlassung aus der Türkischen Staatsbürgschaft erhalten, und sofort an die Einbürgerungsabteilung der Behörde in Hamburg weiter geleitet. Ich warte nun auf die Einladung für die Aushändigung des Urkundes. Wie lange braucht die Behörde in der Regel für die Bearbeitung ? Die Firma, wo ich gerade arbeite, plant im Februar eine Geschäftsreise für mich und ich muss bis morgen Bescheid geben, ob ich es kann.
Zweite Frage, mein Familienstand in Deutschland ist geschieden. Ich hatte damals aus zeitlichen und kosten Gründen immer vernachlässigt (weil ich erstmal wegen die Verspätung eine Strafe zahlen musste), den türkischen Behörden über den Status meines Familienstandes Bescheid zu gegeben. Daher steht auf der Erlaubnis , die ich vom türkischen Konsulat gekriegt habe, neben dem Familienstand immer noch "Nicht Verheiratet" (auf türkisch "BEKAR"). Wäre es ein Problem fürs Verfahren auf der deutschen Seite?
Wenn nicht, sobald ich das Einbürgerungsurkunde erhalte, ich muss noch einmal zum türkischen Konsulat gehen, um das Entlassungsverfahren abzuschliessen. Meine nächste Frage, steht der Familienstand irgendwo auf dem Einbürgerungsurkunde, was ich beim Konsulat vorlegen muss ? Ich möchte jetzt nicht deswegen Kopfschmerzen kriegen, bzw. 100 Euro Strafe zahlen. Der Familienstand, der in der Türkei registriert ist, aus meiner Sicht, sollte eigentlich keine Rolle mehr spielen, denn ich mit türkischer Staatsbürgerschaft mehr aufgebe, oder?
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