Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung. (Gelesen: 1.526 mal)
katsumoto
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


What do you want from
you


Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
26.11.2014 um 18:50:03
 
Hallo Freunde,

ich habe vor einigen Tagen die Erlaubnis für die Entlassung aus der Türkischen Staatsbürgschaft erhalten, und sofort an die Einbürgerungsabteilung der Behörde in Hamburg weiter geleitet. Ich warte nun auf die Einladung für die Aushändigung des Urkundes. Wie lange braucht die Behörde in der Regel für die Bearbeitung ? Die Firma, wo ich gerade arbeite, plant im Februar eine Geschäftsreise für mich und ich muss bis morgen Bescheid geben, ob ich es kann.

Zweite Frage, mein Familienstand in Deutschland ist geschieden. Ich hatte damals aus zeitlichen und kosten Gründen immer vernachlässigt (weil ich erstmal wegen die Verspätung eine Strafe zahlen musste), den türkischen Behörden über den Status meines Familienstandes Bescheid zu gegeben. Daher steht auf der Erlaubnis , die ich vom türkischen Konsulat gekriegt habe, neben dem Familienstand immer noch "Nicht Verheiratet" (auf türkisch "BEKAR"). Wäre es ein Problem fürs Verfahren auf der deutschen Seite?

Wenn nicht, sobald ich das Einbürgerungsurkunde erhalte, ich muss noch einmal zum türkischen Konsulat gehen, um das Entlassungsverfahren abzuschliessen. Meine nächste Frage, steht der Familienstand irgendwo auf dem Einbürgerungsurkunde, was ich beim Konsulat vorlegen muss ? Ich möchte jetzt nicht deswegen Kopfschmerzen kriegen, bzw. 100 Euro Strafe zahlen. Der Familienstand, der in der Türkei registriert ist, aus meiner Sicht, sollte eigentlich keine Rolle mehr spielen, denn ich mit türkischer Staatsbürgerschaft mehr aufgebe, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
Antwort #1 - 26.11.2014 um 18:56:42
 
Du kannst ja alle nötigen mehrsprachigen Urkunden aus der Türkei als beantragen und nach der Einbürgerung in die deutschen Register eintragen lassen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
Antwort #2 - 27.11.2014 um 09:32:34
 
Wie lange es zwischen Vorlage der Wechselgenehmigung und Einbürgerung tatsächlich dauert, kann Dir zuverlässig nur Deine EBH direkt beantworten.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es aber wohl unter normalen Umständen nicht bis Februar dauern wird, sondern in 2-3 Wochen erledigt sein dürfte. Das hängt aber u.a. auch davon ab, ob evtl. die Ermittlungen bei den Sicherheitsbehörden wiederholt werden müssen.

Wie gesagt, die EBH weiß i.d.R. genaueres.

Dein Familienstand steht auf der Einbürgerungsurkunde nicht drauf.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
katsumoto
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


What do you want from
you


Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
Antwort #3 - 27.11.2014 um 10:41:32
 
danke euch.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema