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Einbürgerung zurückziehen? (Gelesen: 2.754 mal)
werdepfozheimerin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung zurückziehen?
21.11.2014 um 20:46:35
 
Hallo allerseits,
vor ein paar Jahren bin ich in Deutschland s.g. eingebürgert. Mein alter Pass wurde beim Einbürgerungsamt abgegeben. Nun würde ich allerdings wissen, ob es rückgängig kehren kann. Ich meine die Möglichkeit, dass man irgendwie die vorherige Staatsangehörigkeit wieder erwirbt, natürlich mit Verlust des deutschen Passes rechnet.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.11.2014 um 20:51:15
 
Wenn deine vorherige Staatsangehörigkeit eine EU Staatsangehörigkeit war, dann hast du automatisch eine Beibehaltungsgenehmigung. Ist es eine andere Staatsangehörigkeit, dann wird deine Deutsche Staatsangehörigkeit nicht widerrufen, sondern du verlierst sie einfach.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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werdepfozheimerin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.11.2014 um 21:10:24
 
Danke für die prompte Antwort! Ich habe sie aber noch nicht ganz verstanden. Meinst du, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit einfach verliert im Fall von alter Staatsangehörigkeit außerhalb EU?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.11.2014 um 21:19:10
 
Ja.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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werdepfozheimerin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.11.2014 um 21:28:21
 
Aras schrieb am 21.11.2014 um 20:51:15:
Wenn deine vorherige Staatsangehörigkeit eine EU Staatsangehörigkeit war, dann hast du automatisch eine Beibehaltungsgenehmigung. Ist es eine andere Staatsangehörigkeit, dann wird deine Deutsche Staatsangehörigkeit nicht widerrufen, sondern du verlierst sie einfach.

wie gesagt, habe ich damit schon gerechnet. Kann Einbürgerungsamt mir dabei helfen, meinen alten Pass zurückkriegen?
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 21.11.2014 um 21:31:08
 
Warum willst du deine alte wiederhaben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Antwort #6 - 21.11.2014 um 21:36:26
 
werdepfozheimerin schrieb am 21.11.2014 um 21:28:21:
Kann Einbürgerungsamt mir dabei helfen, meinen alten Pass zurückkriegen?

Nein.

Wenn Du Deine alte StAng verloren hast, kann nur der andere Staat sie Dir erneut geben.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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werdepfozheimerin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.11.2014 um 21:37:34
 
Hier passt noch nicht jedem. Wenn der alten Pass noch beim Amt bleibt, würde ich einfach die alte wiederhaben.
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werdepfozheimerin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.11.2014 um 21:48:12
 
Petersburger schrieb am 21.11.2014 um 21:36:26:
Nein.

Wenn Du Deine alte StAng verloren hast, kann nur der andere Staat sie Dir erneut geben.


Hast Du solche Geschicht gehört? Kann man bei Botschaft danach erkündigen?
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 21.11.2014 um 21:50:21
 
werdepfozheimerin schrieb am 21.11.2014 um 21:37:34:
Hier passt noch nicht jedem. Wenn der alten Pass noch beim Amt bleibt, würde ich einfach die alte wiederhaben. 


1) Pass bedeutet nicht gleich Staatsangehörikeit. Auch wenn der Besitz eines Nationalpasses meist nur Staatsanghörigen vorbehalten ist, gilt nicht der Umkehrschluss, das ein Wiedererhalten des Passes eine Wiedererhalten der Staatsangehörigkeit gleichkommt.

2) Der Pass wird schlicht und einfach nicht mehr bei der EBH sein. Man wird ihn an das Konsulat deines ehemaligen Heimatstaates gesendet haben mit dem Vermerk, dass du nun die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die Pässe gehören nämlich meist dem Staat und sind kein Privatbesitz.

3) Willst du deine alte Staatsangehörigkeit wieder erhalten musst du sie bei der Staatsangehörikeitsbehörde deines alten Heimatlandes beantragen. Wie die Voraussetzungen (insbesonder Aufenthalt) sind mußt du selbst in Erfahrung bringen.  Ist dein altes Heimatland kein EU-Staat verlierst du meist automatisch die DEU Staatsangehörigkeit. Ist es ein EU-Staat kanns du nach erhalt der zweiten Staatsangehörigkeit die DEU Staatsangehörigkeit auf Antrag aufgeben.
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Ralf
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Antwort #10 - 22.11.2014 um 16:14:37
 
Vielleich verrät uns
@
werdepfozheimerin mal, um welche
alte bzw. angestrebte Staatsangehörigkeit es geht, dann
müssen wir nicht so im Nebel herum stochern. Zwinkernd

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