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ausländische verurteilung (Gelesen: 849 mal)
lanue
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Beiträge: 11

Bremen, Germany
Bremen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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17.11.2014 um 17:11:25
 
eine ausländische strafe ist ja anzugeben.
gelten gleiche tilgungsfristen für die einbürgerung, wie bei inländischen verurteilungen? wenn in ausland schon getilgt ist, muss man es dann auch angeben?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.11.2014 um 19:06:34
 
Das wesentliche steht ja schon in § 12a Abs. 2 StAG:

Zitat:
Ausländische Verurteilungen zu Strafen sind zu berücksichtigen, wenn die Tat im Inland als strafbar anzusehen ist, die Verurteilung in einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen worden ist und das Strafmaß verhältnismäßig ist. Eine solche Verurteilung kann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen wäre. Absatz 1 gilt entsprechend.


Letzlich wäre es klug, wenn man solche Straftaten immer angibt. Ansonsten könnte da durchaus Probleme auf einen zukommen.
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