hallo einbeck, zu deinen fragen, die ich wie folgt beantworte:
mein großvater und mein vater waren deutsche, sie lebten nicht im ausland. ich wurde in deutschland geboren, habe hier mein Abitur gemacht und studiert.
ich habe einen normalen europäischen pass der bundesrepublik deutschland. ich habe gelernt, dass
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Einbeck schrieb am 16.11.2014 um 15:42:54:ch glaube Du wirst ein Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen muessen..
Das habe ich gemacht. ich habe "den gelben Schein" bekommen - also den Staatsangehörigkeitsausweis.
da hatte ich die ersten richtigen Fragen
Wieso, wenn ich doch "deutscher" bin, brauche ich diesen Nachweis? - siehe oben.
und dann kam gleich die zweite Frage: die erste Version war ungenügend, weil ich da nur "deutscher" bin.
auf Rückfrage bekam ich eine erneute Urkunde und hier wurde expliziet die Abstammung nach RuStAG aufgeführt.
wenn es angeblich keine Unterschiede macht, wieso erscheint es dann auf einer korrekten Urkunde?
und warum mußte ich erst die "erstausführung" beanstanden, dass es dann korrekt gemacht wurde?
wer kann mir weiterhelfen?
Nachsatz: diesen deutschen(!) Staatsangehörigkeitsnachweis mußte ich bei der
Ausländer
behörde beantragen und bekam ihn auch von dort.
Hinweis: ich bin nicht dement, fühle mich geistig fit...
Nachsatz 2: freue mich über jede ernst zu nehmende Antwort.