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asylantrag trotz visum (Gelesen: 3.522 mal)
sheylona
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.11.2014 um 22:46:38
 
hallo zusammen Smiley

ich melde mich hier mit einem sehr speziellen theme und hoffe aber denoch jemanden zu finden der mir auskunft geben kann...

mein mann ist nach deutschland gekommen, durch das familienzusammenführungsvisum.
unsere ehe hat nur 3 monate gehalten, deshalb flog er zurück in seine heimat.
er hat eine neue freundin kennen gelernt, weshalb er 4 monate später mit dem visum wieder einreiste.
diese beziehung ist natürlich gescheitert und die ausländerbehörde wollte ihm das visum verkürzen, sodass er ausreisen muss . desweiteren hat er im obdachlosenheim gewohnt und dementsprechend sozialleistungen bezogen.
ich persönlich musste meine wirtschaftlichen verhältnisse offen legen, zwecks einer unterhaltszahlung.

mein mann hat jedoch jetzt asyl beantragt. er befindet sich wohl gerade in berlin in einer asylunterkunft.

ich hatte gehört dass er asyl beantragen will, da seine familie ihn angeblich umbringen will. sie denkt, dass er aufgrund seiner ehe und dem aufenthalt in deutschland zum christentum konvertiert sei.

dies kann ich jedoch mit sicherheit als lüge bezeichnen..
und dies wäre auch kein grund um in deutschland asyl zu erhalten .

allerdings frage ich mich, wie es jetzt weiter geht und welchen grund er angeben könnte, um doch ein asyltitel zu erlangen.
mir ist im kein grund bekannt, weshalb er in ägypten gefährdet sein könnte.
wie lange dauert ein asylverfahren?
im falle einer ablehnung, erfolgt eine sofortige ,,abschiebung´´?

ich bedanke mich im voraus für hoffentlich hilfreiche beiträge ..
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.11.2014 um 11:33:34
 
sheylona schrieb am 14.11.2014 um 22:46:38:
wie lange dauert ein asylverfahren? 

nach Angaben des BAMF für Januar bis Juni 2014 dauert es im Durchschnitt 11,1 Monate bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Das nur mal so als Orientierung. Beim HKL Ägypten würde ich von mind. 18 Monaten ausgehen.

sheylona schrieb am 14.11.2014 um 22:46:38:
im falle einer ablehnung, erfolgt eine sofortige ,,abschiebung´´? 

bei ener einfachen Ablehnung wird man erst ausreisepflichtig wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind oder man überhaupt keine Rechtsmittel einlegt. Wenn der Antrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wird, dann besteht ausreisepflicht sofern keine aufschiebende Wirkung angeordnet wird.

Aber mal plump gesagt: Wenn er mit der "nächsten" ein dt. Kind zeugt oder eine Polin heiratet dann kann er auch so bleiben.
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sheylona
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.11.2014 um 12:30:53
 
das mit dem heiraten wird schwierig...
denn leider oder zum glück...
bin ich noch mit ihm verheiratet. das trennungsjahr geht noch bis juni 2015 ...

ich finde es unglaublich was die dt behörden mit sich machen lassen. gibt es nicht eine möglichkeit als aussenstehende da irgendetwas zu bewirken?
denn im endeffekt geht es hier nicht um einen menschen der auf irgendeine weise verfolgt wird, sondern einfach nur um jemanden der mit allen mitteln versucht in deutschland zu bleiben.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.11.2014 um 12:45:42
 
Außenstehende geht das Verfahren aber nichts (mehr) an. Insofern nein.

Außerdem ist es nun mal so, dass die dt. Gesetze ihm erlauben, einen Asylantrag zu stellen und auch gewährleisten, dass er ein solches Verfahren fair durchlaufen kann. Es sind die selben Gesetze die es Dir erlaubt haben, ihn überhaupt nach Deutschland zu holen also kannst Du Dir die Kritik an den dt. Behörden sparen.

[Ob er übrigens verfolgt wird entscheidest Du nicht, das machen BAMF und Verwaltungsgerichte.]
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Antwort #4 - 15.11.2014 um 15:05:44
 
Auch wenn es uns manchmal nicht gefaellt, nicht unseren Vorstellungen oder Wuenschen entspricht, moralisch ethisch entspricht..

Deutschland ist ein Rechtsstaat.. dieser erlaubt alle rechtliche Moeglichkeiten auszuschoepfen und Antraege zu stellen..

Dies kann man oder wird je besser man informiert oder je "clevererer" man ist, als ist zum Vorteil genutzt.. dies ist nicht verboten..

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.11.2014 um 10:09:26
 
irgendwie ist das alles schon hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1410439543/9#9 diskutiert worden.

Und wenn die Antworten nicht gefallen, werden sie nicht "besser", nur weil man nochmal fragt.
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Antwort #6 - 16.11.2014 um 21:26:58
 
hier ist dann zu...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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