Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte? (Gelesen: 3.634 mal)
TOX82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
11.11.2014 um 14:24:12
 
Hallo und Guten Tag,

es is über ein her  dass dieses Beitrag eröffnet wurde , aber das ist genau mein fall jetzt. Ich besitze Aufethaltskarte §5 abs. 1 Familienangehörige EU/EWR, meine Frau Polnische Staatsbürgerin hat sich einbürgert, hat jetzt PL und DE Pässe. Meine Aufenthaltskarte läuft jetzt ab in 02/2015. Habe ich das Recht auf Daueraufenhaltskarte ??  es wäre mein wünsch.
Ich will nicht eine NE beantragen da die Vorraussetzungen von meine Seite nicht erfüllt sind:
-60 Monate Rentenbeiträge
- Intergrationkurs
Und einfach eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige eine Deutsche für 3 Jahre will ich auch nicht.
.
Bitte um info.
Vielen Dank im voraus.


Zum Seitenanfang
  
victor.doschakivskiy  
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #1 - 11.11.2014 um 15:02:52
 
solange die ABH nicht den Verlust der Freizügigkeit festellt (was sie kaum machen wird), wirst Du über die analoge Anwendung der §§ 3 Abs. 5 und 5 Abs. 5 FreizügG nach fünf Jahren Aufenthalt das Daueraufenthaltsrecht erwerben. Damit verbunden auch eine Daueraufenthaltskarte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TOX82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #2 - 11.11.2014 um 15:56:37
 
Danke für schnelle Antwort .....

Das heisst das ABH könnte meine Antrag auf Daueraufenthaltskarte nicht ablehnen aufgrund  Deutsche Ehefrau.
Noch eine frage: bin ich verpflichtet ABH mitteilen das mein Frau jetzt eine Deutsche ist ??? oder kann ich das einfach im Antrag auf Daueraufenthaltskarte eingeben.
Mir gehts darum das Ich meine EU Freizügigkeit als Familienangehörige eine EU Bürger nicht verliere...
Zum Seitenanfang
  
victor.doschakivskiy  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #3 - 11.11.2014 um 20:08:15
 
TOX82 schrieb am 11.11.2014 um 15:56:37:
Mir gehts darum das Ich meine EU Freizügigkeit als Familienangehörige eine EU Bürger nicht verliere... 


Dazu müsste ein Grund für die Beendigung vorliegen. Und Einbürgerung des EU-Partners ist keiner, da nicht genannt. Zudem müßte die ABH die Beendigung mit Bescheid feststellen.

TOX82 schrieb am 11.11.2014 um 15:56:37:
Das heisst das ABH könnte meine Antrag auf Daueraufenthaltskarte nicht ablehnen aufgrundDeutsche Ehefrau.


Explitzit angeben, dass bis zum Datum xyz die Ehefrau keine DEU Staatsangehrigkeit besaß und du deshalb bis heute deine abgeleitete Freizügigkeit genießt.

TOX82 schrieb am 11.11.2014 um 15:56:37:
Noch eine frage: bin ich verpflichtet ABH mitteilen das mein Frau jetzt eine Deutsche ist ???


Die EBH wird doch der ABH über die Einbürgerung informiert haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TOX82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #4 - 20.11.2014 um 16:04:40
 
Hallo,
noch eine Frage bezüglich Antrag auf Daueraufenthaltskarte,
ich bin seit 15.01.2010 in DE gemeldet , meine Aufenthaltskarte (für Familienangehörige EU) habe ich am 09.02.2015 erhalten, ab wann kann ich Daueraufenthaltskarte beantragen ??? 5 Jahre nach Anmeldung oder 5 Jahre nach erhalt Aufenthaltskarte.
Danke
Zum Seitenanfang
  
victor.doschakivskiy  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #5 - 20.11.2014 um 16:48:55
 
Seit Einreise mit Ehefrau. Da du diese wahrscheinlich nur durch die Meldung am 15.1.2010 beweisen kannst, gilt dieser als Stichtag.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
TOX82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #6 - 12.01.2015 um 13:56:51
 
Hallo und Guten Tag an alle,

ich habe einen Termin  am 11.02.2015 bei ABH für Antrag auf Daueraufenthaltskarte (nach 5 jährige Aufenthalt mit Aufenthaltskarte §5 abs.1 ).Sachbearbeiterin hat mir gesagt das ich Meine PASS, zwei Bilder, Meldebescheinigung und Steuerbescheid von letzte 2 Jahren  ( bin Selbstständig) mitbringen sollte.
Meine frage ist: wie hoch mindestens  muss meine monatliche einkommen sein ? bzw. speilt meine einkommen eine Rolle für Ausstellung Daueraufenthaltskarte?


Danke im voraus



Zum Seitenanfang
  
victor.doschakivskiy  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #7 - 13.01.2015 um 05:07:46
 
TOX82 schrieb am 12.01.2015 um 13:56:51:
Meine frage ist: wie hoch mindestensmuss meine monatliche einkommen sein ? bzw. speilt meine einkommen eine Rolle für Ausstellung Daueraufenthaltskarte?


So dass das Existenzminimum gesichert ist. Dafür gibt es keinen festen Wert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TOX82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #8 - 07.02.2015 um 12:03:53
 
Hallo,

meine monatliche einkommen letztes Jahr ist  c.a 900euro netto , reicht es für ABH für Ausstellung  Daueraufenthaltskarte ???
Bitte um Info.
Danke
Zum Seitenanfang
  
victor.doschakivskiy  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Antwort #9 - 07.02.2015 um 12:51:21
 
TOX82 schrieb am 07.02.2015 um 12:03:53:
meine monatliche einkommen letztes Jahr istc.a 900euro netto , reicht es für ABH für AusstellungDaueraufenthaltskarte ???


Das Einkommen deiner Ehefrau zählt auch dazu. Nimm also auch die Verdienstbescheinigungen deiner Ehefrau mit. Sie wurde eingebürgert, da hat wohl auch eine positive Überprüfung der LU stattgefunden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema