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Ist das jordanische Abitur in Deutschland gültig? (Gelesen: 5.061 mal)
Themen Beschreibung: Gültige Schulabschlüsse in Deutschland
KaHaFeIb
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28.10.2014 um 10:04:24
 
Hallo

Da mein Mann (jordanischer Staatsbürger) jetzt eine Ablehnung auf das Visum zur FZF bekam, überlegt er nun, ob er die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung nutzen soll um sein Abitur nachzuholen.

Jetzt ist meine Frage, wie kann ich in Erfahrung bringen, welche Schulabschlüsse hier in Deutschland anerkannt werden?

LG
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Obst88
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Antwort #1 - 28.10.2014 um 10:13:00
 
Versuche es über anabin.kmk.org
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KaHaFeIb
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Antwort #2 - 28.10.2014 um 10:41:24
 
danke für die schnelle Antwort.

Und das muss man dann wahrscheinlich für die Zulassung hier übersetzen und zertifizieren lassen.
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Lisette
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Antwort #3 - 28.10.2014 um 11:35:37
 
Je nach Bundesland gibt es da unterschiedliche Vorgehensweisen.

Macht Sinn, diese Frage mal der entsprechenden Anerkennungsstelle zu stellen. Da wird man an sich gut beraten. Falls es im eigenen Bundesland keine gibt, kann man es auch woanders versuchen.
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Antwort #4 - 28.10.2014 um 11:45:45
 
Es ist nicht je nach Bundesland unterschiedlich. Anabin wird von der ständigen Kultusminister Konferenz der Länder, kurz KMK genannt, gepflegt. Es ist quasi bundeseinheitlich.

Jordanischer Schulabschluss entspricht Realschulabschluss. Darum muss man auch die Feststellungsprüfung absolvieren.

Die Frage ist aber, welche Vorausbildungsnachweise der Jordanier hat und ob er schon eine Erstausbildung besitzt etc.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 28.10.2014 um 13:11:57
 
Wahrscheinlich sind die Anforderungen einheitlich.

Unterschiedlich sind die Vorgehensweisen in Sachen Anerkennung. Äußerst unterschiedlich. Da hier aber kein Bundesland genannt wird, kann ich keinen passenden Link einstellen.

NRW ist nicht schlecht. Deren Anerkennung gilt nach deren Aussage bundesweit. Was, wie könnte es anders sein, andere Bundesländer zum Teil anders sehen.
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Aras
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Antwort #6 - 28.10.2014 um 13:32:53
 
Die Zeugnisanerkennungsstellen können bundesweit gültige Hochschulzulassungsberechtigungen aussprechen. Fachhochschulzulassungsberechtigungen sind bundeslandspezifisch.

NRW hat eine Äquivalenz Verordnung. Mir fällt grade die genaue Bezeichnung nicht ein. Diese verweist aber primär auf anabin.
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Antwort #7 - 28.10.2014 um 13:38:38
 
Die hessischen Zeugnisanerkennungsstellen wollen nicht einmal landesweite Hochschulzugangsberechtigungen aussprechen.

Aber führt das nicht ein bißchen weit? Wir wissen doch gar nicht, um welches Bundesland es geht. Und es soll außerdem ein Realschulabschluss anerkannt werden. Das geht in Hessen mit landesweiter Gültigkeit.
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Aras
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Antwort #8 - 28.10.2014 um 13:42:32
 
Die Zeugnisanerkennungsstellen müssen erstmal zuständig sein. Das ist meist nur der Fall wenn einer deutscher Staatsangehöriger ist und seine ausländische Hochschulzulassungsberechtigung anerkennen will.

Das Ding ist doch, dass man kaum Fälle hat, wo man die Anerkennung des Realschulabschlusses braucht.

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Antwort #9 - 28.10.2014 um 16:03:07
 
Aras schrieb am 28.10.2014 um 11:45:45:
Jordanischer Schulabschluss entspricht Realschulabschluss. Darum muss man auch die Feststellungsprüfung absolvieren. 


Vorsicht, das sind 2 verschiedene Dinge (jedenfalls in Bayern, aber vermutlich auch anderswo):
A. Nachweis eines mittleren Schulabschlusses
B. Nachweis der Qualifikation für die Feststellungsprüfung.
Ein ausländischer Schulabschluss, der als mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife") anerkannt wird, berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der Feststellungsprüfung. Der jordanische Abschluss entspricht B, ist also mehr als "nur" ein mittlerer Schulabschluss.

Aras schrieb am 28.10.2014 um 13:42:32:
Die Zeugnisanerkennungsstellen müssen erstmal zuständig sein. Das ist meist nur der Fall wenn einer deutscher Staatsangehöriger ist und seine ausländische Hochschulzulassungsberechtigung anerkennen will.


Jedenfalls in Bayern ist  die Zeugnisanerkennungstelle definitiv auch für ausländische Staatsangehörige zuständig, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Anerkennung haben (z. B. Studienbewerber aus dem Ausland). Aber auch in anderen Ländern kann ich mir, vor dem Hintergrund der kürzlich stattgefundenen Gesetzesänderungen, nur schwer vorstellen, dass Ausländer von Anerkennungsverfahren ausgeschlossen sein sollen.

Aras schrieb am 28.10.2014 um 13:42:32:
Das Ding ist doch, dass man kaum Fälle hat, wo man die Anerkennung des Realschulabschlusses braucht.

Ich weiss nicht - für viele Berufsausbildungen und Fachschulen wird genau dieser Realschulabschluss benötigt.

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Aras
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Antwort #10 - 28.10.2014 um 16:25:27
 
Eduard schrieb am 28.10.2014 um 16:03:07:
Ein ausländischer Schulabschluss, der als mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife") anerkannt wird, berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der Feststellungsprüfung. Der jordanische Abschluss entspricht B, ist also mehr als "nur" ein mittlerer Schulabschluss. 


So detailliert wollte ich nicht darauf eingehen. Mir ging es um die Feststellung, dass es keine Hochschulzulassung per se ist.

Eduard schrieb am 28.10.2014 um 16:03:07:
Jedenfalls in Bayern ist  die Zeugnisanerkennungstelle definitiv auch für ausländische Staatsangehörige zuständig, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Anerkennung haben (z. B. Studienbewerber aus dem Ausland). Aber auch in anderen Ländern kann ich mir, vor dem Hintergrund der kürzlich stattgefundenen Gesetzesänderungen, nur schwer vorstellen, dass Ausländer von Anerkennungsverfahren ausgeschlossen sein sollen.


Welche kürzlich stattgefundene Gesetzesänderung meinst du? Zu Bayern muss ich sagen, dass ich nicht detailliert genug war. Ich hab schon eine bayerische Zeugnisanerkennung in der Hand gehalten, die genau das festgestellt hat. Also ja hast natürlich Recht für Bayern.

In NRW liegt die Feststellung der Hochschulzulassungsberechtigung beispielsweise dezentral bei der Hochschule http://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/pdf/AQVO.pdf (siehe § 6)


Eduard schrieb am 28.10.2014 um 16:03:07:
Ich weiss nicht - für viele Berufsausbildungen und Fachschulen wird genau dieser Realschulabschluss benötigt.


Die meisten Ausbildungberufe gemäß BBiG kann man auch ohne Schulabschluss absolvieren. Es gibt nur einen Bruchteil der Ausbildungsberufe, z.B. Pflegeberufe, die ggf. einen Realschulabschluss benötigen.
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Antwort #11 - 28.10.2014 um 16:25:34
 
Hm. Eigentlich habe ich ständig mit Menschen zu tun, die irgendeinen Schulabschluss aus dem Ausland anerkannt haben wollen. Je nachdem, was das für einer ist und wozu die Anerkennung dienen soll, ist das unterschiedlich schwierig.

Natürlich gilt das auch für Ausländer. Für die paar Deutschen, die ihren Schulabschluss im Ausland machen, braucht es keine Behörden. Aber die haben es natürlich auch nicht leicht.

Jedenfalls lassen sich die Anerkennungsstellen auch leicht über anabin finden.
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Eduard
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Antwort #12 - 28.10.2014 um 18:58:26
 
Aras schrieb am 28.10.2014 um 16:25:27:
So detailliert wollte ich nicht darauf eingehen. Mir ging es um die Feststellung, dass es keine Hochschulzulassung per se ist.

Und mir ging es darum, das richtigzustellen. Irgendwann stösst jemand mit der Suchfunktion auf diesen Thread und zieht daraus falsche Schlüsse.

Zitat:
Welche kürzlich stattgefundene Gesetzesänderung meinst du?

Das "Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen". Das sagt allerdings nun gerade nichts zu Schulabschlüssen. Aber mir ging es eher um die Diskussion, die seiner Entstehung zugrundelag.


Zitat:
Die meisten Ausbildungberufe gemäß BBiG kann man auch ohne Schulabschluss absolvieren. Es gibt nur einen Bruchteil der Ausbildungsberufe, z.B. Pflegeberufe, die ggf. einen Realschulabschluss benötigen.

In der Praxis wird heutzutage sehr oft (mindestens) ein Realschulabschluss verlangt, auch wenn es formal vielleicht nicht notwendig ist. Da die Arbeitgeber nicht das Fachwissen haben, um ausländische Schulabschlüsse zu bewerten, sind entsprechende Feststellungen durch die Behörden für die Betroffenen sehr wichtig.
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Antwort #13 - 28.10.2014 um 19:25:23
 
also bei uns handelt es sich um Bayern

Habe jetzt aber aus anabin entnommen, dass er zusätzlich noch Mathematik und Physik absolvieren müsste. Leider gibt es dazu aber bei ihm keine Möglichkeit.

Kommt denn auch ein jordanischer Schulabschluss nach der 10. Klasse unserer Mittleren Reife gleich?
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Antwort #14 - 28.10.2014 um 19:56:52
 
Lass dich dort einfach mal beraten. Die Bayern sind da sehr nett und kompetent. Da kann man gut im Vorfeld fragen "was muss ich tun, um hinterher folgendes Ergebnis zu haben".

Das geht nirgends so gut wie in Bayern.
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