Aras schrieb am 28.10.2014 um 11:45:45:Jordanischer Schulabschluss entspricht Realschulabschluss. Darum muss man auch die Feststellungsprüfung absolvieren.
Vorsicht, das sind 2 verschiedene Dinge (jedenfalls in Bayern, aber vermutlich auch anderswo):
A. Nachweis eines mittleren Schulabschlusses
B. Nachweis der Qualifikation für die Feststellungsprüfung.
Ein ausländischer Schulabschluss, der als mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife") anerkannt wird, berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der Feststellungsprüfung. Der jordanische Abschluss entspricht B, ist also mehr als "nur" ein mittlerer Schulabschluss.
Aras schrieb am 28.10.2014 um 13:42:32:Die Zeugnisanerkennungsstellen müssen erstmal zuständig sein. Das ist meist nur der Fall wenn einer deutscher Staatsangehöriger ist und seine ausländische Hochschulzulassungsberechtigung anerkennen will.
Jedenfalls in Bayern ist die Zeugnisanerkennungstelle definitiv auch für ausländische Staatsangehörige zuständig, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Anerkennung haben (z. B. Studienbewerber aus dem Ausland). Aber auch in anderen Ländern kann ich mir, vor dem Hintergrund der kürzlich stattgefundenen Gesetzesänderungen, nur schwer vorstellen, dass Ausländer von Anerkennungsverfahren ausgeschlossen sein sollen.
Aras schrieb am 28.10.2014 um 13:42:32:Das Ding ist doch, dass man kaum Fälle hat, wo man die Anerkennung des Realschulabschlusses braucht.
Ich weiss nicht - für viele Berufsausbildungen und Fachschulen wird genau dieser Realschulabschluss benötigt.