Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 11:54:51:- extra dokument vom AG, dass der AN unabdingbar ist und nicht ersetzt werden kann und dass der AN nach der rückkehr wieder eingestellt wird (obwohl das auf dem letzten schreiben schon vermerkt wurde)
So eine Argumentationskette ist in sich nicht schlüssig. Uabdingbar bedeutet er kann den Arbeitsplatz nicht verlassen.
Ihr habt mit diesem Argument bereits die Begründung für die Ablehnung mitgeliefert. Der Konsularbeamter braucht nur copy and paste zu machen.
Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 14:22:00:ich als freundin wurde kein einziges mal im visaantrag genannt.
Das Konsulat kann aber 1+1 zusammenzählen. Jemand wird die
VE doch wohl beantragt haben?
Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 14:22:00:er bekam einladungen von erwachsenen männern, einer verheirateten frau und einer universität
.. und vom Osterhasen. Entweder die Reise hat
einen Zweck, damit
eine Einladung oder das Konsulat wird zurecht annehmen hier wird ein Visagrund konstruiert.
Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 14:22:00:ich denke eher es liegt an der rückkehrwilligkeit. die irgendwie nicht ausreichend glaubhaft ist. und vielleicht tatsächlich an der max visadauer von 90tagen.
Es liegt
IMHO daran das der Visaantrag in sich in mehreren Punkten nicht schlüssig ist. Da hilft auch eine noch so gute Rückkehrbereitschaft und Verkürzung der Dauer nichts.
Eine
VE der Freundin, mit Einladungsschreiben derselben + Antrag auf 2 bis 3 Wochen wäre vielleicht erfolgreich gewesen. Und ein Schreiben des AG das er zwar sehr ungern auf diesen Mann für 3 Wochen verzichtet aber gnädigerweise Urlaub gewährt.