sam2203 schrieb am 24.10.2014 um 11:19:00:90 Tage pro Halbjahr? Ist das nicht eigentlich für 1 Jahr gemeint?
nein, 90 Tage in den jeweils letzten 180 Tagen. Es gilt nicht das kalendarische "Halbjahr" (also nicht 01.01. - 30.06. sondern immer taggenau vom aktuellen Tag aus zurückgerechnet).
sam2203 schrieb am 24.10.2014 um 11:19:00:Kann er den Antrag wirklich hier in Deutschland stellen? Hab bis jetzt immer gelesen, das er in Spanien den Antrag auf Familienzusammenführung stellen muss.
beantragen kann er alles - die Frage ist, ob es auch Erfolg hat oder ggf. unangenehme Nebenfolgen. In der Praxis machen das viele Menschen genau so, wie reinhard gesagt hat und die meisten Behörden akzeptieren es auch. Juristisch korrekt ist es aber nicht und es könnte, wenn eine Behörde dabei doch nicht mitspielt, richtig Ärger geben. Mit einem Visumsantrag bei einer deutschen
AV in Spanien wäre er dagegen immer auf der richtigen Seite.
sam2203 schrieb am 24.10.2014 um 11:19:00:Welche Unterlagen würden wir benötigen um hier diesen Antrag stellen zu können?
Für die Antragstellung reicht es, sich klar und deutlich zu äußern, obwohl ein schlichtes Blatt Papier mit einem kurzen Text wohl sicherer wäre. Damit die Behörde den Antrag auch in Eurem Sinne bearbeiten und entscheiden kann: Reisepass von ihm, spanische
AE, Geburtsurkunde des Kindes mit ihm als Vater drin und evtl. eine Meldebescheinigung von ihm (bei manchen
ABH wird die Anmeldung von Ausländern auch gleich bei der
ABH erledigt - dann braucht man das natürlich nicht nochmal extra machen).