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FZF + Hartz 4 (Gelesen: 1.435 mal)
moo
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i4a rocks!


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Hamburg, Hamburg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF + Hartz 4
21.10.2014 um 16:28:23
 
Moin,

meine Frau ist seit ca. einem Monat hier in Deutschland (FZF). Da ich nach meinem Studium jetzt erst einmal eine Arbeitstelle finden muss, müssen wir erstmal vorrübergehend von Hartz 4 leben. Mein Sachbearbeiter vom Jobcenter hat mir eben am Telefon gesagt, dass ich Anspruch hätte jedoch meine Frau abgelehnt wird, weil Sie erstens noch kein Aufenthaltstitel hat und zweitens eine 3 monatige Sperrzeit hat. Den Aufenthaltstitel müsste ich diese oder nächste Woche erhalten(bereits bei der ABH beantragt).

Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass diese Sperrzeit nicht bei FZF gilt. Gibts dafür ne Rechtsgrundlage mit der ich dann wiedersprechen kann?

Vielen Dank
lg
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.10.2014 um 16:32:48
 
es gibt ein BSG-Urteil und eine Dienstanweisung dazu (Antworten 3 und 4): http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1359760580
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moo
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i4a rocks!


Beiträge: 4

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.10.2014 um 20:19:22
 
genau so was habe ich gesucht  Smiley

danke
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Svitanok
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i4a rocks!


Beiträge: 71

Kiev und Dresden, Ukraine
Kiev und Dresden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.10.2014 um 06:24:26
 
Das Urteil betrifft aber nur Drittstaatsangehörige. Wenn deine Frau nicht aus der EU ist gilt das.
Mit dem Jobcenter sollte man übrigens nicht telefonieren. Nur schriftliches zählt.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.10.2014 um 09:12:21
 
Das gilt auch für Unionsbürger, da diese nicht allein aufgrund von Arbeitssuche in Deutschland leben würden. Der weitere Grund wäre nämlich familiäre/eheliche Lebensgemeinschaft. Das sollte man eigentlich verstehen, wenn man das Urteil korrekt liest.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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