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Eheschließung im Ausland (Gelesen: 1.470 mal)
Leo2013
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i4a rocks!


Beiträge: 72

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung im Ausland
16.10.2014 um 07:26:05
 
Guten Morgen allerseits,

Ich habe Fragen bezüglich einer Heirat im Ausland.  Mein Freund,  welcher nicaraguanischer Staatsbürger ist,  leben nun bereits seit 1, 5 Jahren mit unserem Sohn hier in Deutschland.  Ich bin Deutsche. Nun möchten wir im Dezember in Nicaragua standesamtlich heiraten.  Welche Dokumente können wir von dort gleich mitbringen damit die Ehe auch hiet anerkannt wird? Da wir dann gleich dort vor Ort wären  wuerden wir das gern gleich erledigen da Nicaragua sehr weit weg ist und wir  somit nicht wissen,  wann wit wieder dort sind.
Vielen Dank fuer eure Info
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namaskaram
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i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.10.2014 um 08:24:32
 
Grundsätzlich wird jede im Ausland legal nach dortiger Gesetzgebung geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt.

Deinen Familienstand kannst du ganz einfach ändern, indem du mit deinem Ausweis, der Heiratsurkunde und einer Übersetzung (übersetzt von einem anerkannten Übersetzer) ins Bürgerbüro gehst. Das kostet nichts und geht ganz schnell.

Wenn du eure Ehe in Deutschland nachregistrieren möchtest, sodass ihr z.B. auch eine deutsche Heiratsurkunde haben könnt, so musst du zu deinem zuständigen Standesbeamten in Deutschland gehen. Der gibt dir eine Liste mit den notwenigen Papieren. Das unterscheidet sich von Standesamt zu Standesamt ein wenig und ist auch vom Land abhängig, wo geheiratet wird.


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Richter
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Beiträge: 167

Schleswig-Holstein, Schleswig-Holstein, Germany
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 16.10.2014 um 10:49:36
 
Die Heiratsurkunde sollte mit einer Apostille versehen sein.
Das gilt auch für andere Urkunden aus Nicaragua, die für die evtl. Nachregistrierung der Ehe benötigt werden.

Gruß
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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