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Laengeres Visum (Unechtes Visum?) fuer auslaendischer Elternteil (Gelesen: 2.058 mal)
Themen Beschreibung: Visum fuer ein Jahr oder mehr
Beeblebrox
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.10.2014 um 17:10:50
 
Hallo liebe leute,

zuerst moechte ich mich fuer das super Forum bedanken. Ich finde es sehr informativ und sehr gut strukturiert. Weiter so!

Mein Anliegen ist der folgende:

Ich bin Deutsch/Marokkanischer Staatsbuerger und meine Mutter (hat einen festen Job und verdient gut) kommt sehr oft mich in Deutschland besuchen; dabei muss sie jedesmal ein Touristenvisum, das 3 Monate gueltig ist, beantragen und das kostet halt viel Stress und Zeit, insbesondere, weil die Deutsche Auslandsvertretung in einer anderen Stadt liegt.

Ich moechte nun, dass sie ein laengeres Visum (1 Jahr oder mehr) bekommt.

- Weiss jemand, was da die noetigen Unterlangen dafuer sind und
- muss ich eine Verpflichtungserklaerung abgeben?

Ich habe leider sehr wenig Informationen im Netz darueber gefunden.

Ich bedanke mich im Voraus fuer jede Antwort und viele Gruesse,

Beeblebrox
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 15.10.2014 um 17:57:26
 
Alles genauso. Du musst bei der VE sagen, dass sie ein Visum für ein Jahr beantragen will, und dann muss die ABH davon überzeugt sein, dass Dein Einkommen ausreicht.

Wenn Du Richter und unkündbar bist, wäre das einfacher als wenn Du Bratwurstdreher in einem Imbiss bist.

Sie trägt das, was sie haben will, auf dem Antrag ein.
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Beeblebrox
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.10.2014 um 19:28:07
 
Danke fuer deine Antwort.
Also die VE kann ich in Landesamt abgeben. Muss ich das Original meiner Mutter per Post schicken, oder reicht eine eingescannte Kopie per Email schicken?
hä?
Sie muss ja wahrscheinlich die VE beim Konsulat da unten vorlegen...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.10.2014 um 19:35:50
 
klingt so, als hätte Deine Mutter bislang keine VE gebraucht? Wenn das so ist, dann sehe ich keinen Grund, warum auf einmal eine nötig sein soll.
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Beeblebrox
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.10.2014 um 19:44:02
 
Das stimmt!
Sie hat bisher keine gebraucht, um ein Visum zu bekommen, aber ich dachte, wenn man ein Laengeres Visum beantragen will, ist so ein Dokument dann noetig...
hä?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.10.2014 um 19:47:06
 
es ist nicht zwingend notwendig, wenn sie wie bisher eigene Mittel nachweisen kann. Für ein Jahresvisum ist eine VE jedenfalls nicht zwingend notwendig!

Im Grunde genommen stellt sie einfach den selben Antrag, mit den selben Unterlagen. Nur muss im Antrag explizit anmerken, dass ein unechtes Jahresvisum haben möchte.
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Beeblebrox
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.10.2014 um 19:51:19
 
Aaaah OK! Verstehe...
Macht eigentlich mehr Sinn  Zwinkernd
Vielen Dank noch mal.
Wir werden es erstmal so probieren, mal schauen was bei rauskommt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 15.10.2014 um 19:57:28
 
Ergänzung: Falls eine VE benötigt wird (für sie oder für andere, die später dieses Thema finden und lesen), dann wird die VE im Original benötigt. Man muss sie also hinschicken, hinbringen, hinbringen lassen, wie es passt.
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