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Einreise ohne EEA Family Permit/Visum (Gelesen: 4.232 mal)
Schaales
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15.10.2014 um 13:56:19
 
Hallo.

Bei meiner Suche nach Infos bin ich zum Glück bei diesem Forum gelandet. Es gibt zwar bereits (mindestens) einen weiteren aktuellen Beitrag zu dem Thema, aber ich wollte kein "Threadnapping" betreiben. Zwinkernd

Aaaaaalso:

Ich (Deutscher) habe kurzfristig eine Arbeit in England gefunden, diese dauert von November bis März.
Ich möchte aber mit meiner Freundin dorthin gehen - sie ist Japanerin und kann zwar theoretisch mit ihrem Reisepass bis zu 6 Monate in England bleiben, aber ich habe nun schon mehrmals gelesen, dass es durchaus passieren kann, dass dennoch die Einreise verweigert wird. Zumal wir über Weihnachten nach Deutschland möchten und danach zurück nach England...

Sie hat zwar noch für 11 Monate ein Working Holiday Visum, aber das gilt ja nur für Deutschland.

Nun habe ich hier gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, ein EEA Family Permit online zu beantragen. Da das aber mindestens 2-3 Wochen dauern wird, klappt das nicht, denn bis dahin müssten wir bereits in England sein...

An anderer Stelle im Forum habe ich gelesen, wenn man mit Fähre/Auto einreist, dann kann man diese EEA Family Permit vor Ort ausgestellt bekommen (z.B. hier im letzten Beitrag http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1403851866/0 ).

Wir würden in dem Fall mit dem Auto fahren. Was sollten wir dann alles mitnehmen, um unserer Situation glaubhaft darzustellen?

Und wo kann ich den entsprechenden Abschnitt der EU Richtlinie auf einer offiziellen Seite zum Ausdruck finden?

Viele Grüße
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Aras
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Antwort #1 - 15.10.2014 um 13:58:01
 
Wann werdet ihr heiraten?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Schaales
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Antwort #2 - 15.10.2014 um 14:18:00
 
Naja, also das käme dann wohl eher nach England, wieso?
Dieses EEA Family Permit sollte doch eigentlich auch für einen "unmarried partner" gelten, wenn ich das richtig sehe (https://www.gov.uk/family-permit ), oder habe ich da etwas überlesen???

Ich vermute aber mal, dass der Kommentar von "Bayraqiano" hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1412128887/all am Ende sich wohl wirklich nur auf Verheiratete bezieht: "Ja, in Begleitung des stammberechtigten Unionsbürgers berechtigt eine dt. Aufenthaltskarte zur visumfreien Einreise."



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Bayraqiano
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Antwort #3 - 15.10.2014 um 14:24:54
 
Wenn ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr Euch nicht so einfach auf 2004/38 berufen. Die Voraussetzungen, die das UK für ein Aufenthaltsrecht aufstellt müssen schon erfüllt sein; vgl. https://www.gov.uk/government/publications/eea-family-permits-eun02/eea-family-p... (Nummer 7 und 11).
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Aras
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Antwort #4 - 15.10.2014 um 14:26:14
 
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Antwort #5 - 15.10.2014 um 14:28:54
 
Oha, danke schonmal für Eure Antworten.

Also gibt es für uns als unverheiratetes Paar (das zwar seit einem Jahr im Abstand von ein paar Strassen "zusammen" lebt, aber sich eben nicht schon seit zwei Jahren eine Wohnung teilt) keine Möglichkeit, dass meine Freundin sicher mit nach England reisen kann?

Wir waren (für die Bewerbungsgespräche) bereits zwei Mal in England, das hatte auch vollkommen problemlos geklappt, aber da waren wir ja auch nur insgesamt zehn Tage dort gewesen...
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Antwort #6 - 15.10.2014 um 14:31:47
 
Für ein Familienmitglied eines EU-Bürgers sollte an der Grenze ein Visum/Permit ausgestellt werden, damit es einreisen kann.

Die Japanerin kann ohne Visum einreisen, ist kein Familienmitglied eines EU-Bürgers und könnte mit einem EEA family permit auch nicht länger bleiben als ohne.
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Antwort #7 - 15.10.2014 um 14:35:41
 
Schaales schrieb am 15.10.2014 um 14:28:54:
Also gibt es für uns als unverheiratetes Paar (das zwar seit einem Jahr im Abstand von ein paar Strassen "zusammen" lebt, aber sich eben nicht schon seit zwei Jahren eine Wohnung teilt) keine Möglichkeit, dass meine Freundin sicher mit nach England reisen kann?


Sie kann nur noch visumfrei einreisen, ob man sie für ganze vier Monate oder länger rein lässt ist dann halt die Entscheidung der UKBA.

Im Gegensatz zum Aufenthalt aufgrund der Freizügigkeit darf sie in dieser Zeit nicht im UK arbeiten, das dürfte auch auf den Einreisestempel so stehen.
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Schaales
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Antwort #8 - 15.10.2014 um 14:36:13
 
@ Alacrity & Bayraqiano:

Ja, als Japanerin kann sie theoretisch für bis zu 6 Monate einreisen.
Aber wir haben nun schon einige Fälle gelesen, wo Japanern die Einreise dennoch verwehrt wurde, deshalb machen wir uns Sorgen.

Im Grunde wären es zunächst 2 Monate bis Weihnachten, dann würden wir bei meiner Familie in Deutschland bis Neujahr in Deutschland bleiben und dann von Januar bis März noch einmal zurück nach England.
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Bayraqiano
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Antwort #9 - 15.10.2014 um 16:23:50
 
Was anderes bleibt Euch in der Situation nicht wirklich übrig. Es gäbe nur noch die Möglichkeit, ein Tier 5 visa (entspricht dem Working Holiday) zu beantragen. Damit kann sie erstmal 2 Jahre ins UK, dort auch arbeiten sofern die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind. https://www.gov.uk/tier-5-youth-mobility/overview
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