Hallo zusammen,
bisher habe ich hier im Forum still mitgelesen, aber jetzt habe ich auch ein paar Fragen.
Ich wohne derzeit mit meinem Mann im Ausland (ich bin Deutsche) und wir haben hier auch geheiratet. Da wir in einem Land mit unsicherem Urkundenwesen leben, wollen wir einen Antrag auf die Beurkundung einer Auslandseheschliessung im Eheregister stellen, damit wir das schon hinter uns haben, falls wir irgendwann eine
FZF planen.
Wir haben nun endlich alle Dokumente zusammen und ich war heute bei der Deutschen Botschaft. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Botschaft nicht zustaendig sei und ich mich an das Standesamt I wenden soll. Das habe ich jetzt auch gemacht (per E-Mail), aber hier meine Fragen:
- reiche ich den Antrag bei der Botschaft ein, nachdem das Standesamt I die Botschaft kontaktiert hat oder muss ich den Antrag nach Berlin schicken?
- wir haben bei der Eheschliessung beide unseren Namen beibehalten (hier aendert sich der Name normalerweise nach Eheschliessung nicht) und wollen das auch vorerst weiterhin, aber falls wir irgendwann mal nach Deutschland ziehen, moechte ich den Namen meines Mannes annehmen - lasse ich die Erklaerung zur Namensfuehrung sowie Angaben zur Namensfuehrung in der Ehe daher im Antrag frei?
Bei der Botschaft hat man mir gesagt, dass ich die Erklaerung zur Namensfuehrung ausfuellen muss, damit fuer uns deutsches Recht gilt. Aber kann man das nicht spaeter und kann ich, wenn wir es ausfuellen, spaeter noch den Namen meines Mannes annehmen?
.. ich bin jetzt irgendwie verwirrter als vor dem Besuch bei der Botschaft.