Aras schrieb am 16.10.2014 um 18:36:32:Das wäre aber lustig. Sie gibt den ANtrag auf Nachbeurkundung ab. Die Botschaft schickt es zum Standesamt I. Standesamt I schickt den Kram zurück zur Überprüfung. Botschaft schickt es nach Überprüfung zurück zum Eintragen. Standesamt I schickt es nach der Eintragung zurück zur Botschaft. Botschaft gibt es den Antragsstellern zurück.
Wenn ich mir das jetzt vorstelle, dass das Standesamt I derzeit einen Rückstand von einem Jahr hat, und dann auch noch paar Monate für die Überprüfung verbraten werden...
Da sollte man vielleicht einfach ein Antrag auf FZF-Visum stellen. Da die Eheurkunde dann sowieso überprüft wird und per Referenznummer versehen wird, fallen eh nicht mehr Kosten an, da das FZF-Visum kostenlos ist.
Oh je, also ich glaube, dann reichen wir doch lieber naechstes Jahr alles zusammen ein, wenn wir die
FZF beantragen. Im Moment leben und arbeiten wir ja noch im Ausland und mein Mann bereitet sich gerade fuer
A1 vor. Ich hatte gehofft, dass wir die Urkundenpruefung schon vorher erledigen koennen, da die Urkuendenpruefung alleine laut Aussage der Botschaft mind. 10 Wochen dauert. (soll ich fuer FZF-Fragen einen neuen Post im Ehe&Familie Forum aufmachen oder kann ich meine Fragen auch hier posten?)
Kann mir jemand sagen, ob die deutsche Geburtsurkunde, die von mir fuer die
FZF benoetigt wird,auch nach 6 Monaten die Gueltigkeit verliert oder gilt das nur fuer das Standesamt?
Ich habe inzwischen auch eine Antwort vom Buergerservice: Antraege koennen beim Standesamt I oder der zustaendigen
AV eingereicht werden.