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Antrag Beurkundung Auslandseheschliessung (Gelesen: 9.718 mal)
Anka07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 16.10.2014 um 10:16:24
 
Hab alles dabei. Hatte sogar die Seite des Auswaertigen Amtes ausgedruckt, die ich hier verlinkt habe.
Bin schon seit laengerem abgemeldet und das Einwohnermeldeamt hat mir beim letzten Heimatbesuch extra nochmal eine Bestaetigung ausgestellt.  Ärgerlich
Hab auf meine Mail an das Stadesamt I leider bisher keine Antwort erhalten. Hatte dort nochmal um Klaerung gebeten, ob die Botschaft den Antrag annimmt.
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Antwort #16 - 16.10.2014 um 10:30:04
 
Das Standesamt I kann nur schwer auf die Arbeit einer AV Einfluß nehmen.

Das kann eher der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes ...
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #17 - 16.10.2014 um 18:15:06
 
Mal keinen Kommentar zu den Kollegen,
letztendlich ist es moeglich, das Du das Formular nach der Beglaubigung der Unterschriften durch die Botschaft samt allen Unterlagen selbst an das Standesamt sendest.. kann man machen..
ueblich und so kenne ich das von meinen bisherigen AV's macht die Botschaft/Konsulat die Weiterleitung..

Du musst noch Gebuehren zahlen und sagen wohin Du die Urkunden ubersandt haben moechtest.. kann man direkt mit den Standesamt regeln..
leider ist das Standesamt I ueberlastet und hat sehr lange Bearbeitungszeiten..

Nachsatz..
Du schreibst Land mit unsicheren Urkundswesen..
da kann ein Problem daran liegen, das die Urkunden die dem Formular/Antrag beigefuegt werden ja nicht aus Echtheit geprueft werden bzw. legalisiert werden..
dies wuerde im Zusamnenhang das Verhalten erklaeren..
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Aras
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Antwort #18 - 16.10.2014 um 18:36:32
 
Das wäre aber lustig. Sie gibt den ANtrag auf Nachbeurkundung ab. Die Botschaft schickt es zum Standesamt I. Standesamt I schickt den Kram zurück zur Überprüfung. Botschaft schickt es nach Überprüfung zurück zum Eintragen. Standesamt I schickt es nach der Eintragung zurück zur Botschaft. Botschaft gibt es den Antragsstellern zurück.

Wenn ich mir das jetzt vorstelle, dass das Standesamt I derzeit einen Rückstand von einem Jahr hat, und dann auch noch paar Monate für die Überprüfung verbraten werden...

Da sollte man vielleicht einfach ein Antrag auf FZF-Visum stellen. Da die Eheurkunde dann sowieso überprüft wird und per Referenznummer versehen wird, fallen eh nicht mehr Kosten an, da das FZF-Visum kostenlos ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #19 - 16.10.2014 um 21:14:14
 
Anka07 schrieb am 16.10.2014 um 10:16:24:
Hab alles dabei. Hatte sogar die Seite des Auswaertigen Amtes ausgedruckt, die ich hier verlinkt habe. 


Einfach mal bei der Botschaft nochmal den Termin vereinbaren, am beten mit E.Mail und den mit der Webseite des Auswärtgen Amtes verlinken.
Bei Abwimmeln per.Mail da ganze mit Anschreiben an den Bürgerservice des AA weiterleiten.
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Anka07
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Antwort #20 - 19.10.2014 um 05:43:54
 
Aras schrieb am 16.10.2014 um 18:36:32:
Das wäre aber lustig. Sie gibt den ANtrag auf Nachbeurkundung ab. Die Botschaft schickt es zum Standesamt I. Standesamt I schickt den Kram zurück zur Überprüfung. Botschaft schickt es nach Überprüfung zurück zum Eintragen. Standesamt I schickt es nach der Eintragung zurück zur Botschaft. Botschaft gibt es den Antragsstellern zurück.

Wenn ich mir das jetzt vorstelle, dass das Standesamt I derzeit einen Rückstand von einem Jahr hat, und dann auch noch paar Monate für die Überprüfung verbraten werden...

Da sollte man vielleicht einfach ein Antrag auf FZF-Visum stellen. Da die Eheurkunde dann sowieso überprüft wird und per Referenznummer versehen wird, fallen eh nicht mehr Kosten an, da das FZF-Visum kostenlos ist.


Oh je, also ich glaube, dann reichen wir doch lieber naechstes Jahr alles zusammen ein, wenn wir die FZF beantragen. Im Moment leben und arbeiten wir ja noch im Ausland und mein Mann bereitet sich gerade fuer A1 vor. Ich hatte gehofft, dass wir die Urkundenpruefung schon vorher erledigen koennen, da die Urkuendenpruefung alleine laut Aussage der Botschaft mind. 10 Wochen dauert. (soll ich fuer FZF-Fragen einen neuen Post im Ehe&Familie Forum aufmachen oder kann ich meine Fragen auch hier posten?)

Kann mir jemand sagen, ob die deutsche Geburtsurkunde, die von mir fuer die FZF benoetigt wird,auch nach 6 Monaten die Gueltigkeit verliert oder gilt das nur fuer das Standesamt?

Ich habe inzwischen auch eine Antwort vom Buergerservice: Antraege koennen beim Standesamt I oder der zustaendigen AV eingereicht werden.  Durchgedreht
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Antwort #21 - 19.10.2014 um 09:49:43
 
Eine Geburtsurkunde hat kein Verfallsdatum. Die 6 Monate gelten eigentlich für Dokumente wie ein Ehefähigkeitszeugnis.

Was ich mit dem FZF-Visum meinte:
Ihr könnt ja, sobald dein Mann A1 hat, einfach das FZF-Visum beantragen. Dann werden die Urkunden sowieso überprüft und mit einer Referenznummer versehen. Dadurch kürzt ihr den ersten Weg zum Standesamt I ab. Ihr könnt ja dann, wenn das FZF-Visum reif ist, sagen, dass ihr gerne in ein paar Monaten übersiedeln wollt, weil persönliche Gründe und hast du nicht gesehen.

Wenn ihr dann nach nach Deutschland übersiedelt, dann geht ihr einfach zu eurem zuständigen Standesamt und gebt die Dokumente ab. Da schon eine Referenznummer drauf ist, kann man die Ehe ohne erneute Überprüfung beurkunden.
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Anka07
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Antwort #22 - 19.10.2014 um 10:35:11
 
Danke fuer die Hinweise und Tipps! Da wir eh im naechsten Jahr nach Deutschland ziehen wollen, ist die FZF bei der Bearbeitungsdauer am Standesamt I wohl wirklich die bessere Loesung. Dann muss unsere Eintragung eben noch etwas warten Zwinkernd
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gromit96
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Antwort #23 - 21.10.2014 um 23:32:04
 
Hallo,
Wir haben in Abu Dhabi geheiratet. Meine Frau kommt aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen. Wir haben die Nachbeurkundung ueber die deutsche AV in Abu Dhabi eingereicht. Der dortige Beamte hat alle Kopien fuer uns gemacht, beglaubigt etc. Nach 6 Monaten war die deutsche Heiratsurkunde an der AV abholbereit.
Es geht also....ich muss aber sagen, dass die AV in Abu Dhabi immer sehr zuvorkommend und freundlich ist.

Viele Gruesse
Christian
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