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Hartz 4 für eu-bürger in deutschland geboren Freizügigkeit (Gelesen: 1.156 mal)
Themen Beschreibung: Hartz 4 für eu-bürger die länger als 10 jahre in deutschland leben
edgar
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i4a


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.10.2014 um 23:47:11
 
Hallo,
mich interessiert ob jemand als eu-bürger hartz IV kriegen könnte,weil er in deutschland geboren ist aber  nicht hier aufgewachsen ist und sich sein persönlicher freizügigkeits aufenthaltszweck daraus ergibt und nicht zum  zweck  der arbeitssuche etc...
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Mokus
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Antwort #1 - 13.10.2014 um 23:58:14
 
Von dem Aufenthaltsrecht aus, ist das kein Problem ( Für EU-Bürger schon ab 5 Jahren Aufenthalt in BRD ).

von Arbeitsamt/ Jobcenter her, wird es Probleme geben, wenn du nicht ernsthaft um einen Job bemühst ...

Mokus
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"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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Aras
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Antwort #2 - 14.10.2014 um 00:12:31
 
@Mokus

ich verstehe den Zusammenhang nicht. Kannst du den bitte erläutern?

zum Thema:
Der Punkt ist einfach: Der Ausländer muss gearbeitet haben. Dann kriegt er den Arbeitnehmerstatus. Sollte er unter einem Jahr gearbeitet haben, dann hat er 6 Monate nach der Kündigung noch Arbeitnehmerstatus. Hat er länger als 1 Jahr gearbeitet dann hat er unbefristeten Arbeitnehmerstatus, der aber vom Amt irgendwann (wenn Sozialmissbrauch stattfand) auch widerrufen werden kann.

Solange Arbeitnehmerstatus besteht hat man auch Anspruch auf ALG 2.

Daran muss man es festmachen. Nur weil man hier geboren ist, können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Was noch möglich ist, ist das Mitnehmen von Sozialleistungen aus dem Heimatland per Formular PD-U1 oder PD-U2.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mokus
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Antwort #3 - 14.10.2014 um 17:04:57
 
Aras schrieb am 14.10.2014 um 00:12:31:
ich verstehe den Zusammenhang nicht. Kannst du den bitte erläutern?


Ich habe mich vertan, Sorry, ich dachte dass der TS mehr als 5 Jahren in D gelebt hat und von daher unbefristet Freizügigkeitberechtigt = Bezug von ALG 2 nicht schädlich wäre.

Smiley

Mokus





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