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Möchte meinen Ägyptischen ehemann zum urlaub nach deutschland holen (Gelesen: 4.431 mal)
nadine1976
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13.10.2014 um 20:14:06
 
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig, ich habe meinen mann im juli in kairo geheiratet, nun möchte ich ihn für ca 2-3 wochen zu mir nach deutschland holen zu besuch, was brauche ich dafür...... bzw was muss ich nachweisen? Vielen dank schonmal  Smiley
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erne
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Antwort #1 - 13.10.2014 um 20:22:38
 
Dein Ehemann soll nur zu Besuch?
1. Du kannst niemanden zu Besuch "holen". Er muss schon selber kommen.
2. Er wird wohl eine VE von Dir brauchen, Die kannst du bei der ABH abgeben und ihm zuschicken.
Ggf. eine "Einladung" und eine Erklärung, was Ihr machen wollt.

3. ER muss das Visum beantragen.
Das Wichtigste ist die Glaubhaftmachung seiner Rückkehr,
Wie er das glaubhaft machen kann, obwohl Ihr verheiratet seid, hängt von Euren Argumenten ab.
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Antwort #2 - 13.10.2014 um 21:24:27
 
erne schrieb am 13.10.2014 um 20:22:38:
Wie er das glaubhaft machen kann, obwohl Ihr verheiratet seid, hängt von Euren Argumenten ab. 


Eine Argumentationslinie in einem Begleitschreiben sollte sein, dass euch bewußt ist, dass er eigentlich einen Rechtsanspruch auf ein FZF-Visa hat, er aber nur zu Besuch zur Ehefrau kommen will, um anschließend zuhause wieder... dehalb nur ein Schengenvisa beantragt wird.

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erne
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Antwort #3 - 13.10.2014 um 21:52:14
 
grisu1000 schrieb am 13.10.2014 um 21:24:27:
dass er eigentlich einen Rechtsanspruch auf ein FZF-Visa hat,


hat er den? sicher?
Gesetzt den Fall, dass er noch kein A1 Zertifikat hat, hat er diesen Anspruch nicht .... und das Besuchsvisum riecht dann nach einer Umgehung der FZF.

Alles hängt davon ab, warum sie noch keine FZF durchgeführt haben
... und das weiss nur der TS und Gatte
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Antwort #4 - 14.10.2014 um 01:37:03
 
erne schrieb am 13.10.2014 um 21:52:14:
und das Besuchsvisum riecht dann nach einer Umgehung der FZF.


Na ja, dazu brauch man als Europäer wohl kein Schengenvisum. Gemeinsamer Urlaub im Nachbarland X. Im Konsulat  X wird ein einfaches Einreisevisa aufgrund EU-Freizügigkeit beantragt. Es wird nicht mal eine Rückkehrbereitschaft gefordert. Warum sollte eine deutsche Behörde nun darauf kommen, das es mit einem Schengenvisa probiert wird, bei dem explizit die Rückreisewilligkeit erklärt wird.
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Antwort #5 - 14.10.2014 um 12:10:19
 
Den A1 test hat er , er hatte auch einen termin beim visaamt, konnte ihn aber nicht wahrnehmen wegen einen totesfall in der familie, nun brauch er einen neuen termin, das heisst wir müssen wieder 3 monate warten um diesen termin zu bekommen.  Deshalb dachte ich es würde gehen ihn in dieser wartezeit für 2 wochen zu mir zu holen.
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Antwort #6 - 14.10.2014 um 12:24:47
 
Wie gesagt: Holen kannst Du ihn nicht.

Er muss kommen wollen und er muss den Antrag stellen.

Er kann es einfach versuchen. Für Ehegatten von Deutschen ist das Visum kostenlos. Aber sag ihm vorher, dass es "ungewöhnlich" ist und deshalb möglicherweise nicht klappt.
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nadine1976
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Antwort #7 - 14.10.2014 um 14:33:22
 
dankeschön, ja ich werd mich wohl damit abfinden müssen und werde warten auf den termin beim visaamt.
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Antwort #8 - 14.10.2014 um 17:17:25
 
grisu1000 schrieb am 14.10.2014 um 01:37:03:
Warum sollte eine deutsche Behörde nun darauf kommen, das es mit einem Schengenvisa probiert wird, bei dem explizit die Rückreisewilligkeit erklärt wird.


Weil das viele andere so gemacht haben?

nadine1976 schrieb am 14.10.2014 um 12:10:19:
das heisst wir müssen wieder 3 monate warten um diesen termin zu bekommen.Deshalb dachte ich es würde gehen ihn in dieser wartezeit für 2 wochen zu mir zu holen. 

Also wollt Ihr eine FZF!
Damit sehe ich keine Reückkehrbereitschaft und die Chance auf das Visum ist sehr sehr gering  -- aber auch nicht Null, wenn man das richtig erklärt ... wobei sich dann eher das ganze so lösen könnte, dass man ihm einen früheren Termin für das FZF Visum gibt (er ist sowieso schon in der Botschaft und sollte alle notwendigen Unterlagen für das FZF Visum dabei haben, um eine sich bietende Gelegenheit zu nutzen)

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Antwort #9 - 14.10.2014 um 17:49:37
 
Ich lese da was völlig anderes.

Sie müssen 3 Monate auf den Termin warten. Also will sie ihn zumindest für 2 Wochen in dieser Wartezeit sehen. Er geht danach zurück und holt dort sein D-Visum ab und kommt zurück.

Ist halt doof, dass man Anspruch auf einen Termin innerhalb von 14 Tagen zum Beantragen eines Schengen-Visums hat aber für ein FZF-Visum nicht.
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Antwort #10 - 14.10.2014 um 19:21:40
 
erne schrieb am 14.10.2014 um 17:17:25:
Weil das viele andere so gemacht haben?


Das ist sehr interessant. Willst du damit sagen, erne, dass viele Leute nur deshalb missbräuchliche Schengenvisaanträge (zur Umgehung des FZF-Visums) stellen, weil sie gar keine Ahnung haben, dass die von grisu aufgezeigte Möglichkeit - Antrag auf ein einfaches Einreisevisum zum Treffen mit dem deutschen Ehepartner in einem dritten Schengenland - sie viel schneller, ohne Umstände und ohne Falschangaben ans Ziel bringen würde?
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Antwort #11 - 14.10.2014 um 19:43:21
 
nadine1976 schrieb am 14.10.2014 um 12:10:19:
Den A1 test hat er , er hatte auch einen termin beim visaamt, konnte ihn aber nicht wahrnehmen wegen einen totesfall in der familie, nun brauch er einen neuen termin, das heisst wir müssen wieder 3 monate warten um diesen termin zu bekommen. 


Wenn bereits eine FZF-Visum eingereicht werden soll, sehe ich eher geringe Chancen. Wäre nett gewesen, auf diese kleine Tatsache hätte man im ersten Thread hinzuweien.

Trotzdem gilt das von mir gesagte. Für einen gemeinsamen Urlaub außerhalb DEU in der EU könnte er ein einfaches Einreisevisum des Landes bekommen. Dieses soll innerhalb von 10 Tagen erteilt werden. Meist wird dieses von den EU-Ländern als schengenfähiges Visa erteilt,, so das ggf. sogar eine Stippvesite in DEU möglich wäre.

erne schrieb am 14.10.2014 um 17:17:25:
Weil das viele andere so gemacht haben?


Ja und viele ABH das rechtswidrigerweise genehmigt haben. Deshalb habe nun alle Ehegatten in diesen Fall diese Problem. Sie dürfen nicht ihren DEU Ehegatten besuche weil das Auswärtige Amt den ABH in DEU nicht traut.

Diese Argumentation des AA würde ich gerne mal vor einem Obergericht sehen. Es steht ja immer noch der Grundgesetzliche Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft im Raume der gg. einen Mißbrauch abgewogen wird, der von der ABH nicht verhindert wird.
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Antwort #12 - 14.10.2014 um 21:38:17
 
cabrio schrieb am 14.10.2014 um 19:21:40:
dass viele Leute nur deshalb missbräuchliche Schengenvisaanträge (zur Umgehung des FZF-Visums) stellen, weil sie gar keine Ahnung haben, dass die von grisu aufgezeigte Möglichkeit - Antrag auf ein einfaches Einreisevisum zum Treffen mit dem deutschen Ehepartner in einem dritten Schengenland - sie viel schneller, ohne Umstände und ohne Falschangaben ans Ziel bringen würde? 


nein, das sind verschieden Aussagen.

ja, ich will damit sagen, dass es Fälle gab, in denen dann ein Ehegatte, der mit einem Besuchsvisum eingereist war, "auf ein mal" die Idee hatte, zur ABH zu gehen und eine AE zu beantragen. Das geschieht meist dann, wenn man kein FZF Visum bekommen kann mangels A1.

Ich will aber nicht damit sagen, dass sie das nur deswegen machen, weil sie die von Grisu aufgezeigt Möglichkeit nicht kennen. Ich habe keinen Ahnung, was sie kennen, und was nicht.
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