Herzlichen Glückwunsch. In DK heiratet man in der REgel dann, wenn man nicht die in D üblicherweise erforderlichen Dokumenten und Urkunden beibringen will oder erst ma nicht kann. So kann man zwar in DK heiraten und die Ehe ist in D gültig, aber wenn man trotzdem das dt. Standesamt einschalten will oder muss, dann prüft es dennoch all das, was es prüfen will/muss.
In so einem Fall wird das ganze Prozedere mit den Dokumenten einfach nach hinten verschoben.
netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 16:27:35:dass meine ehefrau zum zeitpunkt der eheschließung ledig war. ist das überhaupt rechtens?
IMHO ja.
Die Eheschliessung in DK ist gültig, aber da die dänischen Standesämter lascher prüfen, prüft das dt. Standesamt jetzt eben, ob die Voraussetzungen für die Ehe vorlagen, also ihr beide ledig wart. Wart ihr es nicht, ist die Ehe aufhebbar.
netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 16:27:35:das zweifelt doch den internationalen dänischen trausschein an oder nicht?
nein, aber ob es fragt sich, ob die Ehe nicht aufhebbar ist.
netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 16:27:35: ledigkeitsbescheinigung meiner frau vom brasilianischem general konsulat in frankfurt erhalten
und woher weiss das brasilianische Konsulat in FFM, dass deine Frau ledig war, als es diese Bescheinigung ausgestellt hat?
netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 16:27:35:beim melderegister, krankenkasse, finanzamt gab es keine probleme und wir gelten offiziell als verheiratet nur das standesamt legt uns steine in den weg.
tja, das STandesamt ist eben dazu da, genau das zu prüfen, wenn es invoviert wird.