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namensführung nach trauung in DK (Gelesen: 11.281 mal)
netcrawler
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12.10.2014 um 16:27:35
 
hallo leute,

vielen dank an den betreiber dieses tollen boards.
habe schon das eine oder andere interessante für mich hier gelesen.

nun zu meiner frage (gab es sicherlich schon 100x hier):

wir haben vor 2 wochen in tønder dänemark geheiratet (ich deutsch/sie brasilianisch) und wir haben eine 18 monate junge tochter (doppelte staatsbürgerschaft).

ich war vor einigen tagen beim hiesigen standesamt um eine namensänderung meiner ehefrau zu beantragen. der standesbeamte sagte, dass ich dazu die ehe in deutschland nachbeurkunden muss und ich nachweise darüber bringen muß, dass meine ehefrau zum zeitpunkt der eheschließung ledig war. ist das überhaupt rechtens?
das zweifelt doch den internationalen dänischen trausschein an oder nicht? ich habe dazu eine in deutsch verfasste ledigkeitsbescheinigung meiner frau vom brasilianischem general konsulat in frankfurt erhalten. diese musste ich natürlich beim standesamt in DK vorlegen.
der hiesige standesbeamte akzeptiert diese ledigkeitsbescheinigung nicht obwohl diese in deutscher sprache ist (er hat sie sogar ignoriert!).
das gespräch mit dem standesbeamten war also nicht sehr erfolgreich und er verlagt jetzt eine zweite ausführung der geburtsurkunde meine ehefrau mit dem zusatz, dass sie zum zeitpunkt der eheschließung ledig war. diese urkunde haben wir allerdings ohne diesen zusatz. eine dritte ausführung gibt es leider nicht und normalerweise sollte doch die ledigkeitsbescheinigung vom brasilianischen konsulat ausreichen oder nicht?
wir möchte die ehe nicht in deutschland nachbeurkunden lassen sondern lediglich den namen meiner ehefrau ändern.
leider lässt sich der standesbeamte nicht auf eine ausnahme ein und meint, dass wir das so machen müssen, wie er das vorgegeben hat.
was kann ich machen um dieser behörden willkür für uns ein ende zu setzen.
beim melderegister, krankenkasse, finanzamt gab es keine probleme und wir gelten offiziell als verheiratet nur das standesamt legt uns steine in den weg.

hat jemand einen tipp wie wir weiter verfahren können?
vielen dank.
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Aras
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Antwort #1 - 12.10.2014 um 17:17:10
 
Hi,

hier in diesem Thread wurde das Thema sehr gut beschrieben. Höchstwahrscheinlich ist der Weg über einen Notar empfehlenswert.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1323437866/all
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Antwort #2 - 12.10.2014 um 21:40:01
 
Herzlichen Glückwunsch. In DK heiratet man in der REgel dann, wenn man nicht die in D üblicherweise erforderlichen Dokumenten und Urkunden beibringen will oder erst ma nicht kann. So kann man zwar in DK heiraten und die Ehe ist in D gültig, aber wenn man trotzdem das dt. Standesamt einschalten will oder muss, dann prüft es dennoch all das, was es prüfen will/muss.
In so einem Fall wird das ganze Prozedere mit den Dokumenten einfach nach hinten verschoben.

netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 16:27:35:
dass meine ehefrau zum zeitpunkt der eheschließung ledig war. ist das überhaupt rechtens?

IMHO ja.
Die Eheschliessung in DK ist gültig, aber da die dänischen Standesämter lascher prüfen, prüft das dt. Standesamt jetzt eben, ob die Voraussetzungen für die Ehe vorlagen, also ihr beide ledig wart. Wart ihr es nicht, ist die Ehe aufhebbar.

netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 16:27:35:
das zweifelt doch den internationalen dänischen trausschein an oder nicht?

nein, aber ob es fragt sich, ob die Ehe nicht aufhebbar ist.

netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 16:27:35:
ledigkeitsbescheinigung meiner frau vom brasilianischem general konsulat in frankfurt erhalten

und woher weiss das brasilianische Konsulat in FFM, dass deine Frau ledig war, als es diese Bescheinigung ausgestellt hat?

netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 16:27:35:
beim melderegister, krankenkasse, finanzamt gab es keine probleme und wir gelten offiziell als verheiratet nur das standesamt legt uns steine in den weg.


tja, das STandesamt ist eben dazu da, genau das zu prüfen, wenn es invoviert wird.

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« Zuletzt geändert: 12.10.2014 um 21:54:20 von erne »  

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Antwort #3 - 12.10.2014 um 22:11:01
 
danke für die antworten.

hat jemand erfahrungen mit einem notar und der erklärung der namensänderung? was kostet das und welche unterlagen werden benötigt. alternativ kann ich ja auch den namen meiner frau annehmen.... das sollte wohl über das standesamt einfacher sein oder?

erne schrieb am 12.10.2014 um 21:40:01:
und woher weiss das brasilianische Konsulat in FFM, dass deine Frau ledig war, als es diese Bescheinigung ausgestellt hat?

dafür benötigte sie 2 zeugen die eine eidestattliche versicherung auf dem konsulat unterschreiben mussten. mit dem hinweis das bigamie auch in brasilien strafbar ist etc. dieses dokument ist in deutsch und auch für das standesamt gedacht. in DK wurde dieses dokument akzeptiert und sogar verlangt.

ich finde es halt ziemlich unverschämt, dass man in diesem standesamt fast niederknien muß und als bittsteller blöde und erniedrigende fragen gestellt bekommt, als ob man eine straftat begangen hat und plötzlich alles nicht mehr gültig sein soll. dabei habe ich bestimmt keine scheinehe geschlossen. ich fande das auftreten des bezirksleiter des standesamtes unter aller kanone, wenn nicht sogar sehr rasistisch meiner frau und meinem kind gegenüber!
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Antwort #4 - 12.10.2014 um 22:35:28
 
netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 22:11:01:
alternativ kann ich ja auch den namen meiner frau annehmen.


ja, nach deutschem Recht schon

netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 22:11:01:
das sollte wohl über das standesamt einfacher sein oder?


nein, denn auch das geht nach dt. Recht nur, wenn Ihr verheiratet seid und die Ehe nicht aufhebbar ist. Das gleiche Standesamt wrd genau das gleiche prüfen wollen.

netcrawler schrieb am 12.10.2014 um 22:11:01:
ich bestimmt keine scheinehe geschlossen

darum geht es nicht, eine Scheinehe ist ganz was anderes.
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Antwort #5 - 12.10.2014 um 23:35:43
 
in welchem land lebe ich hier eigentlich und zahle steuern?
ich dachte schon brasilien ist voller bürokratie aber wenn ich das so in deutschland sehe, wenn dem standesbeamten dein gesicht nicht  gefällten und schon hast du verloren und es werden immer wieder neue dokumente verlangt. und dann noch der spruch "hätten sie mal in hier geheiratet, dann wäre jetzt alles einfacher!"  Schockiert/Erstaunt
wir möchten keinen aufenthaltstitel erschleichen, da meine ehefrau ohnehin das visum aufgrund der personensorge unseres deutschen kindes hat. wir möchten eben nur einen gemeinsamen familiennamen führen - schon aus gründen unserer gemeinsamen tochter.
gibt es irgend ein verfahren auf durchsetzung vor gericht?
ich möchte das gerne schriftlich machen, da ich bei dem bezirksleiter des hiesigen standesbeamten nicht weiterkomme.
bin für jeden wertvollen tipp dankbar.
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Antwort #6 - 12.10.2014 um 23:49:16
 
Hallo,

nimm dir das nicht zu sehr zu Herzen. Es gibt eben Standesbeamte ohne Taktgefühl. Meine heutige Frau und ich haben bei unserer Eheschließung auch schlechte Erfahrung mit Standesbeamten gehabt, und am Ende waren wir bei einem Standesbeamten der einfach nur spitze war. Man kann also nicht verallgemeinern. Manchmal hilft es zu einem anderen Standesbeamten zu gehen.

Also was für dich wichtig ist zu wissen, dass die Ehe nicht nachbeurkundet werden muss. Der Standesbeamte kann also nichts in der Richtung verlangen.

Was steht eigentlich in der Geburtsurkunde eures gemeinsamen Kindes? Wer ist als Vater eingetragen? Welchen Nachnamen hat das Kind? Falls da was geändert werden muss, dann sollte man doch das Standesamt in Anspruch nehmen.

Ansonsten:
Da ihr schon das deutsche Standesamt geschnitten habt, würde ich auch einfach das weiter so halten und beim Notar die Namenserklärung abgeben.
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Antwort #7 - 13.10.2014 um 00:01:21
 
Aras schrieb am 12.10.2014 um 23:49:16:
Manchmal hilft es zu einem anderen Standesbeamten zu gehen.

Man kann sich "sein Standesamt" aber nicht aussuchen, das wird durch den Wohnort bestimmt, da müsste an schon umziehen.
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Antwort #8 - 13.10.2014 um 00:02:30
 
hallo aras,

danke für die netten worte. das problem ist einfach nur, dass ich nicht einfach zu einem anderen standesbeamten gehen kann, da das schon der bereichsleter war - es sei denn ich würde kurzzeitig umziehen. aber so weit will ich nicht gehen.  Smiley

die geburtsurkunde meines kindes wurde hier beim standesamt in deutschland nachbeurkundet und sie trägt meinen nachnamen.
da muß also nichts geändert werden.
hast du eine ahnung wie das beim notar läuft und welche kosten da auf mich zukommen? erhalte ich dann eine bestätigung vom standesamt über die  amensänderung meiner frau? also eine bescheinigung über eine namensänderung?

danke für jede info.
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Antwort #9 - 13.10.2014 um 00:03:32
 
@Saxonicus
Das ist richtig, aber völlig verkürzt betrachtet: Wenn wir schon sagen, dass ein Standesbeamter keinen Weisungen gebunden ist, so kann der eine Standesbeamte nein sagen aber der andere Standesbeamte ja. Und das im gleichen Standesamt  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #10 - 13.10.2014 um 00:18:11
 
@netcrawler

Du brauchst dann keine Bescheinigung für das bzw. vom Standesamt. Mit der Namenserklärung vom Notar würde deine Frau zum Melderegister gehen und dort ihren Namen ändern. Dann muss sie die Aufenthaltserlaubnis ändern, was dann kein Problem darstellt, da es ja im Melderegister dann so ist. Ich weiß nicht ob sie den Nachnamen auch in Brasilien ändern kann. Es wäre aber dann wichtig die Namensfrage in Brasilien auch zu klären - schon allein aus dem Grund, dass ihr Reisepass korrekt sein muss.

Könnte dann noch Probleme geben mit der Geburtsurkunde von eurem Kind, da die nicht gleich den Nachnamen deiner Mutter und des Kinders im Geburtsregister ändern könnten. Dann solltet ihr das Standesamt eine Verpflichtungsklage anstreben, dass die den Namen entsprechend ändern. Damit das halt alles glattgezogen ist. Das könnt ihr ja auch ruhig angehen.

Denn letzteres ist wichtig, weil ja auch zukünftige Kinder den Nachnamen des erstgeborenen Kindes tragen.

Zu Kosten oder Verfahren beim Notar kann ich leider nix sagen.
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Antwort #11 - 13.10.2014 um 09:09:14
 
@netcrawler

Die Lektüre Deiner Beiträge ist für einen Behördenmitarbeiter nicht sehr erfreulich.

Solltest Du auch nur die Hälfte der hier verteilten "Komplimente" im Standesamt geäußert haben, dann war eine angespannte Gesprächsführung vorprogrammiert.

Grundsätzlich darfst Du davon ausgehen, daß unsereins bemüht ist, seine Arbeit vernünftig zu tun und keine unnötigen Probleme künstlich zu erzeugen.
Das hat weder mit Niederknien noch Blödheit oder Erniedrigung zu tun.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 13.10.2014 um 12:58:50
 
Hierauf möchte ich noch mal eingehen:
erne schrieb am 12.10.2014 um 21:40:01:
Die Eheschliessung in DK ist gültig, aber da die dänischen Standesämter lascher prüfen, prüft das dt. Standesamt jetzt eben, ob die Voraussetzungen für die Ehe vorlagen, also ihr beide ledig wart. Wart ihr es nicht, ist die Ehe aufhebbar.

Voraussetzung für eine Ehenamensbestimmung ist allein das Bestehen einer Ehe. Die evtl. Aufhebbarkeit einer Ehe führt nicht dazu, dass die Ehe nicht existent ist! Erst, wenn die Ehe tatsächlich aufgehoben wurde, ist sie nicht mehr wirksam. Bis dahin besteht die Ehe.

Das Eingehen einer Doppelehe führt in Deutschland zur Aufhebbarkeit und in Brasilien zur Nichtigkeit, die allerdings erst gerichtlich geltend gemacht werden muss.

Ein zeitgleich zweimal Verheirateter kann also wirksam eine Ehenamenserklärung auch für die zweite Ehe abgeben. Strafrechtliche Folgen der Bigamie lasse ich jetzt mal außen vor.

Gruß
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Antwort #13 - 13.10.2014 um 17:34:34
 
Ihr habt in Daenemark geheiratet und Deine Frau hat Ihren Namen geaendert.
Dann habt Ihr das Problem, solltet Ihr mal nach Brasilien zurueckkehren noch einmal..
Deine Frau muss dann alle Ihre bras. Dokumente (RG,Wahlausweis etc.) aendern.. dazu muss eine Umschreibung der Heiratsurkunde erfolgen.. das heisst die Registrierung der Heirat in Brasilien..mit legalisierten und Uebersetzten daenischen Urkunden..

Eine Erfahrung Heirat in Daenemark verschiebt nur den Aufwand und Buerokratie.. Empfehlung Heirat  entweder in D oder Brasilien

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Antwort #14 - 13.10.2014 um 17:46:44
 
@Richter..
Es geht um den Ehenamen der Frau.. als Brasilianerin eine Drittstaatlerin..
die Ehefrau hat den Namen geandert..
41 PStG Personenstandsgesetz

Zur Nachbeurkundung des Kindes..
da wird eine Geburt beurkundet und Vater und Mutter erfasst  und falls noetig eine Namenserklaerung zur Bestimmung des Kindesnamens abgegeben.und eine Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklaerung der Mutter. etwas ganz anderes als Heirat/Ehenamenserklaerung.. ..
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