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namensführung nach trauung in DK (Gelesen: 11.289 mal)
Einbeck
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Antwort #15 - 13.10.2014 um 18:07:11
 
Empfehle den Beitrag von Blaise
in (der Thread wurde ja oben schon zitiert, man beachte #35 )http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1323437866/all
#35
quote author=715F525A4056330 link=1323437866/35#35 date=1331386558]
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Antwort #16 - 14.10.2014 um 07:09:46
 
Einbeck schrieb am 13.10.2014 um 17:46:44:
@Richter..Es geht um den Ehenamen der Frau.. als Brasilianerin eine Drittstaatlerin..die Ehefrau hat den Namen geandert..41 PStG Personenstandsgesetz

Schon klar. Ändert doch aber nichts an der Richtigkeit meiner Ausführungen, oder?

Gruß
Richter
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Antwort #17 - 14.10.2014 um 10:30:42
 
Hallo,

der Standesbeamte wird die Erklärung der Namensführung sowie die Registrierung in Deutschland jetzt doch durchführen. Danach kann die Trauung beim Brasilianischen General Konsulat in Frankfurt registriert werden und somit auch der Pass etc. Danach erhalten wir eine brasilianische Heiratsurkunde. Bei einer Rückkehr nach Brasilien kann dann beim Standesamt alles weitere registriert und somit auch alle weiteren Dokumente geändert werden (CPF, Wählerausweis etc.).
Vielen Dank für alle Tipps hier im Forum.
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Antwort #18 - 14.10.2014 um 10:32:13
 
Glückwunsch.

Was hat den Standesbeamten zum Umdenken gebracht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #19 - 14.10.2014 um 15:54:33
 
wahrscheinlich meine beschwerde per Email an den Bürgermeister!  Laut lachend

Er will jetzt nur noch eine übersetzte Geburtsurkunde (zweite Ausführung) meiner Frau und den dänischen Trauschein.

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« Zuletzt geändert: 14.10.2014 um 16:05:38 von netcrawler »  
 
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Antwort #20 - 14.10.2014 um 17:33:10
 
Die brasilianische Heiratsurkunde bekommst Du nicht vom Konsulat.. der Prozess der Homolugacao kann nur bei bestimmten Cartorios in Brasilien durchgefuehrt werden.
Was Du bekommst ist ein Papier das fuer diese Registrierung der Heirat in Brasilien benoetigt wird.
Achtung, bei Heirat in Daenemark.. brauchst Du die Unterlagen von der bras. Botschaft in Daenemark..
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Antwort #21 - 14.10.2014 um 17:36:47
 
@richter
Verweise auf die Ausfuehrungen von Blaise
Da nur ein Name, der auch in das Eheregister eingetragen werden kann, bei der Namenserklaerung gewaehlt und vom Standesbeamten beurkundet werden kann, ist es durchaus ueblich die Heirat/Eheschliessung in Deutschland komplett nachzubeurkunden/registrieren.
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Antwort #22 - 14.10.2014 um 17:41:31
 
Es geht wohl eher darum, dass man bei der Namenserklärung keinen Eintrag im Eheregister braucht aber der gewählte Ehename trotzdem den gleichen Regeln unterliegt wie wenn es einen Eintrag im Eheregister gäbe.
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Antwort #23 - 14.10.2014 um 17:44:29
 
ich habe eine zweite Ausführung der Geburtsurkunde (2a via de Cartidao de Nascimento) meiner Frau. Diese wurde bereits im Juli vom Cartorio in der Geburtsstadt meiner Frau ausgestellt. Diese muß ich hier nur noch übersetzen lassen.
Der Trauschein aus Dänemark ist ja in deutsch/englisch/französisch/spanisch/dänisch.
Dieser muß nicht übersetzt werden. sobald die trauung hier nachbeurkundet wird kann ich alles weitere beim brasilianischen Konsulat registrieren. Die Apostille ist bereits auf dem Weg und wird dann noch beim bras. Konsulat in Kopenhagen legalisiert.
Also alles gut hier! Smiley
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Antwort #24 - 14.10.2014 um 17:51:26
 
@einbeck:
Quelle brasilianisches Konsulat in Frankfurt.
"Die Unterlagen werden überprüft und in die Datenbank des brasilianischen Außenministeriums eingetragen. Dann wird eine Vorversion der brasilianischen Heiratsurkunde zwecks Korrektur vorbereitet."

http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/heiratsregistrierungen.xml#Daenemark

....also gibt es doch eine Heiratsurkunde vom Konsulat!
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Antwort #25 - 14.10.2014 um 18:05:00
 
netcrawler schrieb am 14.10.2014 um 17:51:26:
@einbeck:
Quelle brasilianisches Konsulat in Frankfurt.
"Die Unterlagen werden überprüft und in die Datenbank des brasilianischen Außenministeriums eingetragen. Dann wird eine Vorversion der brasilianischen Heiratsurkunde zwecks Korrektur vorbereitet."

http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/heiratsregistrierungen.xml#Daenemark

....also gibt es doch eine Heiratsurkunde vom Konsulat!


Nennt sich richtig Transcricao..
Verweise auf Dein Zitat... wird --vorbereitet --..
ansonsten lese mal hier:
http://www.casamentocivil.com.br/casamento-de-estrangeiro/casamento-de-brasileir...

mit dem Dokument der Botschaft musst Du die Trancrisao in Brasilien machen -ohne geht es nicht..
bras. Behoerden  wie DF etc. bestehen auf Transcricao..

zitiere aus Deinem Link:
(d) Definitive Registrierung in Brasilien:

Falls ein Ehepartner in Brasilien wohnhaft wird, bedarf es zusätzlich der Übertragung der vom Konsulat ausgestellten Heiratsurkunde bei einem brasilianischen Standesamt innerhalb von 180 Tagen nach Ankunft in Brasilien, damit die Heirat in Brasilien rechtskräftig wird (Código Civil Brasileiro, Artigo 1544). Diese Übertragung kann durchgeführt werden:

◾ Durch das zuständige Standesamt (Cartório do 1º Ofício) in Brasilien, oder

◾ Durch den Cartório de 1º Ofício do Distrito Federal (Standesamt in Brasília), falls die neue Anschrift noch nicht feststeht

Wie gesagt, falls Ihr nach Brasilien zurueckkehrt..
ja und auch das Konsulat braucht (so ich Deinen Link entnehme) neben Unterlagen Deiner Frau und einige Unterlagen von Dir...

wie gesagt.. da wiederhole ich mich und nur darum ging es mir Heirat in Daenemark verlagert nur die Buerokratie und Arbeit.. es wird nicht weniger

Ein Erfordernis ist auch
(2) Falls eine der Eheleute wegen der Eheschließung ihren Namen in Deutschland geändert hat:
◾ Die Ehe muss vorab beim zuständigen Standesamt in Deutschland eingetragen.
◾ Bei der konsularischen Heiratsregistrierung legen Sie bitte neben der dänischen Heiratsurkunde, auch die deutsche Heiratsregistrierung, in welcher die neuen Namen nach der Ehe eingetragen sind.

Heirat in Daenemark heisst nicht weniger Buerokratie..
Man gut das der Standesbeamte die Heirat registrieren will...
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« Zuletzt geändert: 14.10.2014 um 18:20:43 von Einbeck »  
 
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Antwort #26 - 14.10.2014 um 20:06:44
 
Einbeck schrieb am 14.10.2014 um 18:05:00:
wie gesagt.. da wiederhole ich mich und nur darum ging es mir Heirat in Daenemark verlagert nur die Buerokratie und Arbeit.. es wird nicht weniger


Das sehe ich nicht so wie du! Hätte ich alle Dokumente besorgen müssen, die vom Standesamt gefordert werden um vom OLG geprüft zu werden, wäre ich in 2 Jahren noch nicht in Deutschland verheiratet und hätte dann mindestens 2000 Euro für standesamtliche Trauung inklusive Übersetzungen, Legalisierung und Beschaffung der Dokumente verbraten. Ich kann nur jedem bi-nationalem Paar raten, in DK zu heiraten. Die Trauung wird ja weltweit anerkannt. Nach der Trauung geht es dann zum deutchen Meldeamt (Bürgerbüro) und schon wird der Familienstand im Melderegister geändert. Danach noch mit dem Trauschein zum Finanzamt zur Steuerklassen Änderung und dann zum Standesamt zur Namensänderung. Man sollte nur darauf achten, dass man nicht beim ersten Versuch beim Standesamt klein bei gibt, da deutsche Standesbeamte dazu neigen, wegen einer Heirat in DK eher Steine in den Weg zu legen anstatt zu helfen. Da kommen solche Fragen wie "Warum haben Sie denn in DK geheiratet?" oder "Hätten Sie mal gleich in D geheiratet, dann hätten Sie sich viel Ärger erspart" Also hart bleiben und nicht einschüchtern lassen.
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Antwort #27 - 14.10.2014 um 23:12:38
 
Ach Netcrawler,
der Standesbeamte ist unabhaengig der haette nicht nachgeben muessen.. notfalls waere Dir nur der Gerichtsweg geblieben..

DK..  bras. Konsulat in D und bras. Botschaft in Kopenhagen und deutsches Standesamt.. dort war und ist trotzdem noch was buerokratisch abzuwickeln...
Die Heirat als solche wird aus vielen Laendern, sogar wenn auf See erfolgt anerkannt.. damit auch vom Meldeamt und Finanzamt...

habe auch eine Brasilianerin  geheiratet.. aber in D..
ging schnell, alle Dokumente gehabt und kostete keine 2.000 Euro

Ledigkeit ist per 2 Zeugenerklaerung vorm Cartorio mit Unterschriftsbeglaubigung.. machste mit Geschwistern oder Eltern ruckzuck
Geburtsurkunde brauchste sowieso
Legalisation macht das Konsulat zum Mitnehmen oder gar per Post

Uebersetzung geht in Deutschland.. kostet weder in Brasilien noch in D ein Vermoegen und ist schnell gemacht..

das OLG erteilt auch schnell eine Befreiung vom Ehefaehigkeitszeugnis..

Ein Vorteil.. man weiss was man braucht und ist gerade in Brasilien oder jemand hilft der Angebeteten..oder kann es organizieren..
brauche nicht reisen und habe problemlos Familie und Freunde dabei..
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Antwort #28 - 15.10.2014 um 07:35:52
 
Einbeck schrieb am 14.10.2014 um 17:36:47:
@richter
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Nochmal deutlich: Nach deutschem Recht ist für die Ehenamenserklärung eine Nachbeurkundung in Deutschland keine Voraussetzung! Dass es in vielen Fällen sinnvoll ist und daher vielleicht auch "durchaus üblich", ändert daran nichts.

Deshalb:
Aras schrieb am 14.10.2014 um 17:41:31:
Es geht wohl eher darum, dass man bei der Namenserklärung keinen Eintrag im Eheregister braucht aber der gewählte Ehename trotzdem den gleichen Regeln unterliegt wie wenn es einen Eintrag im Eheregister gäbe.


Gruß
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