Hallo zusammen, ich habe mich gerade angemeldet, weil ich im Moment mit meinen Fragen alleine nicht mehr weiterkomme und auf eure Hilfe hoffe.
Absolute Kurzfassung:
Meine Tochter hat einen Venezolaner kennengelernt und da beide ohne einander nicht mehr können und wollen, möchten die beiden nun heiraten und gemeinsam in Deutschland leben.
Eine Einreise nach §18 oder 18c kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage, so dass nun eben die Eheschließung bleibt. Er hat in Venezuela Informatik studiert, die Uni hat einen H+ Level, aber sein Abschluss ist hier noch nicht anerkannt (entspricht wahrscheinlich eher einem Fachinformatiker).
Wir haben wenig Bedenken, dass er dann hier vor Ort einen Job finden kann, ggf. wäre auch ein aufbauendes Studium eine Möglichkeit.
Er hat in Venezuela auch schon die für ein Visum zum Zweck der Eheschließung notwendigen Papiere beantragt, wir eine
VE abgegeben, die bereits auf dem Weg nach Venezuela ist.
Nun haben wir kurzfristig beschlossen, ihm die Flüge zu bezahlen, dass er erst einmal für 90 Tage als Touri herkommen kann, damit beide etwas mehr Zeit haben, Alltag miteinander zu leben. Außerdem kann er hier gleich seine Deutschkenntnisse auf
A1 Level heben (bisher spricht er kein Deutsch, lernt aber bereits online mit den Unterlagen des Goetheinstituts).
Bei meinen diversen Recherchen bin ich jetzt über § 39 Nr. 3 AufenthaltsV gestolpert, die die ganze Sache evtl. einfacher machen kann, da Venezuela ein Positivstaat ist und kein Visum für die 90 Tage erforderlich ist.
Unser Gedankenkonstrukt:
Er kommt ohne Visum als Touri, bringt dabei gleich seine Dokumente mit, die hier dann übersetzt werden.
Dann heiraten die beiden und er kann anschließend gleich eine
AE beantragen, da die Eheschließung ja erst nach Einreise (§39) stattgefunden hat und muss nicht wieder nach Venezuela ausreisen.
Hier stellen sich mir einige Fragen:
Hat diese Variante Aussicht auf Erfolg (2 Ausländerbehörden bestätigen das, die für uns zuständige hat noch nie was von §39 gehört)?
Lt. unserem Standesamt stellt Venezuela keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, also muss eine Befreiung durch das OLG stattfinden. Gibt es statt dessen andere Dokumente, die er mitbringen sollte (Geburtsurkunde und Pass sind klar)
Was muss noch bedacht werden?
Vielen Dank schon jetzt fürs Lesen und eure Hilfe