Merak: es gibt zwei für Dich relevante Erlöschensgründe, die unabhängig voneinander wirken können:
1.)
AE erlischt nach 6 Monaten Abwesenheit. Das könnte man zumindest grundsätzlich vermeiden, wenn man nach 5,x Monaten kurz ein- und gleich wieder ausreist. Denkbar. Umstritten, aber möglich.
2.)
AE erlischt sofort(!) bei einer Ausreise aus einen seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund. Und wer 5,x Monate weg ist, nur kurz einen Besuch in D macht und gleich wieder längerfristig weg ist, dessen Grund für den Auslandsaufenthalt ist sehr wahrscheinlich ein langfristig (>6 Monate) angelegtes Leben dort und somit gilt der
AT schon mit der ersten Ausreise als erloschen.
Beispiele:
- Ausländer zieht mit Ehepartner ins Ausland und verlegt seinen Lebensmittelpunkt für einen längeren Zeitraum ins Ausland. ->
AT erlischt sofort mit Ausreise, Wiedereinreise nach 5,x Monaten ohne neues Visum schon illegal.
- Ausländer kriegt Job im Heimatland während dt. Ehepartner (und ggf. Kinder) in D bleiben und auch bleiben wollen. Eine Trennung ist nicht beabsichtigt, der Job im Ausland soll ein Karrieresprungbrett sein. Ausländer fliegt einmal monatlich nach D auf Familienbesuch etc.
AE erlischt normalerweise nicht.