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Doppelte Staatsangehörigkeit Optionspflicht vergessen (Gelesen: 6.956 mal)
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 12.09.2014 um 12:22:25
 
Muleta schrieb am 12.09.2014 um 11:57:43:
Eine rechtmäßig erfolgte Einbürgerung kann nicht rückgängig gemacht werden. 

Stimmt, ich hatte angenommen dass das BVerfG anders entschieden hat. Insofern konnte tatsächlich nur eine rechtswidrige Einbürgerung zurückgenommen werden.
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