Liebe Experten,
Ich hätte eine Frage und zwar geht es um die
NE. Ich bin 2003 nach Deutschland gekommen, habe Deutsch gelernt und anschließend studiert. Habe 2012 dann das Studium erfolgreich abgeschlossen und arbeite nun in Leipzig. Ich war die ganze Zeit in Sachsen.
Also meine Frage ist, ab wann ich die
NE beantragen kann oder geht sogar die Einbürgerung?
Zusammenfassung der Infos zur besseren Beantwortung der Frage:
- Ankunft 2003 in Deutschland
- Aufenthalt nur in Sachsen
- Studiumbeginn 2006 in Sachsen und 2012 abgeschlossen
- seit 24 Monaten in Anstellungsverhältnis
- verheiratet mit Ausländerin, keine Kinder
- momentane
AE §18 Abs. 4 S. 1 - seit 2013
Ich bedanke mich im Vorfeld für die kompetenten Antworte.
Lg,
Adam