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Ist der Lebensunterhalt trotz zusätzlichem Bafög und BAB gesichert? (Gelesen: 1.035 mal)
Elli25
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i4a rocks!


Beiträge: 47

DE, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist der Lebensunterhalt trotz zusätzlichem Bafög und BAB gesichert?
04.09.2014 um 20:50:05
 
hi,

meine Einkommensverhältnisse haben sich in letzer Zeit erheblich verändert. Bachelorstudium ist bereits abgeschlossen und nun bahnt sich der nächste Abschnitt(Master) an. Zur Zeit arbeite ich teilzeit mit einem guten Gehalt. Meine Frau macht ihre Ausbildung weiter und bekommt zusätzlich 40€ Berufsausbildungsbeihilfe und ihr Kindergeld und das von unserem Kleinen. Nun ist eigentlich der Lebensuterhalt gesichert und der Alg2-Rechner wirft mir immer nur 0€ als Anspruch raus. Demnach sollte es eigentlich mit der Regeleinbürgerung klappen. Aber... da ich verheiratet und ein Kind habe, stehen mir nach dem Bafög deutlich höhere Freibeträge zu als ein lediger kinderloser Student. Demnach würde ich auch zusätzlich Bafög bekommen, obwohl wir nach SGBXII überhaupt nicht hilfebedürftig sind. Wie wird das von der EBH bewertet? Gilt für sie der Lebensunterhalt als nicht gesichert?

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Teufelchen Füt
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.09.2014 um 11:02:10
 
Die ALG-II-Rechner berücksichtigen nicht alle Einzelheiten und sind nur bedingt aussagekräftig. Versuche es zuerst anhand der Beispiele in diesem Dokument auszurechnen, ob Du Anspruch auf Leistungen hast:

http://linkgekillt.de
Änderung:
Der Link wurde von mir entfernt, da er auf einen
Rechtanwalt verwies.


In der Regel ist der Lebensunterhalt gesichert, wenn:
  • Kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II und XII besteht.
  • Die Einnahmen und der Bedarf sich in der überschaubaren Zukunft nicht ändern werden oder die Einkommenssituation voraussichtlich besser wird (z.B. weil der Bewerber durch das Abschliessen weiterer Ausbildung höher qualifiziert sein wird). Das Nichtbestehen des Anspruchs auf Sozialleistungen soll also von Dauer und nachhaltig sein.
  • Falls Leistungen in der Vergangenheit bezogen wurden, dürfen keine Gründe dafür sprechen, dass es in der (überschaubaren) Zukunft einen Anspruch auf Sozialleistungen wieder geben wird.

Das Thema Lebensunterhaltssicherung ist mit der Sozialgesetzgebung eng verflochten - und diese ist sehr umfangreich und sehr kompliziert. Kein Wunder, dass Kenntnisse darüber zu den Anforderungen an Bewerbern für Stellen bei Einbürgerungsbehörden ist (http://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/stellenausschreibungen/detail.php/51...).
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« Zuletzt geändert: 06.09.2014 um 00:23:17 von Tippi »  
 
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