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Mittels FZF aus den USA nach Karlsruhe - wie am schnellsten? (Gelesen: 8.958 mal)
Lurkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 07.10.2014 um 04:51:32
 
Mittlerweile sind zwei Wochen seit dem Antrag vergangen. Ja, ich weiss dass 2 nicht 3 ist  Zwinkernd und dass es noch eher frueh ist, aber ich frage mich schon ob der Antrag bereits bei der ABH ist. Vielleicht kann ich dort proaktiv nachfragen ob ich weitere Daten liefern kann, oder sie zumindest daran erinnern dass sie die Angelegenheit vorziehen wollten wegen meines Zeitdrucks...
Ich habe im Forum hier jedoch mehrfach gelesen, dass es schon allein 4 Wochen dauert bis die ABH den Antrag ueberhaupt erhaelt. Ist das eine generell gueltige Dauer, oder ist das verschieden je nach AV Land? Ich will der ABH sicher nicht auf die Nerven gehen, falls sowieso keine Chance besteht dass sie den Antrag schon erhalten hat.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 07.10.2014 um 05:35:11
 
Lurkus schrieb am 07.10.2014 um 04:51:32:
Mittlerweile sind zwei Wochen seit dem Antrag vergangen. Ja, ich weiss dass 2 nicht 3 ist  Zwinkernd und dass es noch eher frueh ist, aber ich frage mich schon ob der Antrag bereits bei der ABH ist. Vielleicht kann ich dort proaktiv nachfragen ob ich weitere Daten liefern kann, oder sie zumindest daran erinnern dass sie die Angelegenheit vorziehen wollten wegen meines Zeitdrucks...
Ich habe im Forum hier jedoch mehrfach gelesen, dass es schon allein 4 Wochen dauert bis die ABH den Antrag ueberhaupt erhaelt. Ist das eine generell gueltige Dauer, oder ist das verschieden je nach AV Land? Ich will der ABH sicher nicht auf die Nerven gehen, falls sowieso keine Chance besteht dass sie den Antrag schon erhalten hat.


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Antwort #32 - 07.10.2014 um 08:59:47
 
2 Wochen sind viel zu kurz. Ausserdem gibt es derzeit Ferien, wodurch viele Menschen Urlaub nehmen. normaler Bürger und Beamte. Dadurch gibt es mehr Anträge und weniger Personal.

Ausserdem muss die Post auch erstmal ankommen und später wieder gesendet werden. Und das passiert nicht per DHL oder Hermes sondern per Konsulatspost.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Lurkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 13.10.2014 um 16:58:41
 
Wir haben heute Morgen per E-Mail Bescheid bekommen dass die ABH das OK gegeben hat. Ging nur 2 Wochen und 3 Werktage, echt spitze! Hat vielleicht schon eine Rolle gespielt dass unser US Visum Mitte November abläuft.
Jetzt gings sogar schneller als erwartet. Müssen noch ins Konsulat fur das Visum, aber das wird nun hoffentlich auch kein Problem mehr.
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