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Nur ein paar fragen bitte, Heiratsvisum (Gelesen: 1.373 mal)
Motorfiets
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i4a rocks!


Beiträge: 4

south africa, South Africa
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South Africa

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nur ein paar fragen bitte, Heiratsvisum
30.08.2014 um 13:12:10
 
Hallo alle zusammen.

Mein Deutsch ist sehr schlect, aber ich probiere ein frage zu stellen. Bitte sein geduldig.

Mein verlobter ist ein Deutscher, und ich ein Sudafrikaner.
Wir haben alle papiere und dokumente fur ein Visum zu eheschlussung gemacht.

Leider bekommen sie nicht genug inkommen, und so sagt ein brief von Auslandersburo. So das meinst das sie nicht ein VE kann abgehen.

So Ihre bruder mit ein hohe inkommen, hat ein VE bei der ABH abgeben. Jetzt bin uns nicht sicher falls uns die visum bekommen.

Entschuldige fur mein deutsch, ich lerne noch. Ich kann aber es sehr gut lesen.

Vielen dank
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Petersburger
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Beiträge: 6.463

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RUS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur ein paar fragen bitte, Heiratsvisum
Antwort #1 - 30.08.2014 um 13:53:55
 
Für ein nationales Visum zur Eheschließung ist die VE eines Dritten ausreichend.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Motorfiets
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i4a rocks!


Beiträge: 4

south africa, South Africa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur ein paar fragen bitte, Heiratsvisum
Antwort #2 - 30.08.2014 um 14:04:42
 
Vielen Dank!

Aber weil ihren inkommen nich genug sein, ist das dan ein problem? Oder ist die VE von ein dritte genug?
Wir machen soviel sorgen.
Alle andere papier sind korrekt, es ist nur diese VE, oder sicherheit von inkommen.

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reinhard
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Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur ein paar fragen bitte, Heiratsvisum
Antwort #3 - 30.08.2014 um 14:15:02
 
Die VE einer anderen Person, die genug verdient, reicht aus. Überprüft wird dabei nur das Einkommen, dass die Person bekommt, die die VE unterschreibt.

Das Einkommen Deiner Verlobten ist dann egal.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur ein paar fragen bitte, Heiratsvisum
Antwort #4 - 30.08.2014 um 15:48:00
 
reinhard schrieb am 30.08.2014 um 14:15:02:
Die VE einer anderen Person, die genug verdient, reicht aus. Überprüft wird dabei nur das Einkommen, dass die Person bekommt, die die VE unterschreibt.

Ergänzend sei noch hinzugefügt, dass diese VE mit der Eheschließung erlischt und somit auf den Verpflichtungsgeber nach der Erteilung des Aufenthaltstitels als Ehegatten einer Deutschen, keine weiteren Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen  zukommen können.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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